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Folge 42-23 vom 20. Oktober 2023 / Analyse / Umgang mit der AfD

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-23 vom 20. Oktober 2023

Analyse
Umgang mit der AfD
Robert Mühlbauer

Nach ihren Erfolgen bei den Landtagswahlen in Hessen und Bayern ist die AfD in Umfragen weiter im Aufwind – zuletzt stieg sie im ARD-DeutschlandTrend Mitte Oktober sogar auf 23 Prozent bundesweit. Die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla zeigen sich selbstsicher. Umso mehr zittern die anderen Parteien. Besonders die CDU/CSU ringt um den richtigen Kurs. Hatte nicht Friedrich Merz einst eine Halbierung der AfD versprochen? Vertreter des alten Merkel-Flügels wie der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst wollen die scharfe Ausgrenzung aufrechterhalten. Wüst sagte vergangene Woche, die AfD sei eine „Nazi-Partei“, da Björn Höcke, die angeblich prägende Figur, als Faschist und Nazi bezeichnet werden dürfe.

Im Adenauer-Haus wissen sie aber auch, dass auf Dauer solche Begriffskämpfe nur wenig Wähler zurückbringen werden. Ein Großteil der AfD-Anhänger, gerade im Osten, zeigt sich unempfindlich dagegen, mit welchen Schmähworten die Partei belegt wird. Im Osten könnte die AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg nächsten Herbst stärkste Kraft werden. Altbundespräsident Joachim Gauck empfahl dagegen schon mal ein Bündnis aller anderen Parteien „von der CDU bis zur Linken“ gegen die AfD. 

Ausgrenzung ist umstritten

Der Hamburger CDU-Abgeordnete Christoph Ploß ließ vergangene Woche mit einem anderen Vorstoß aufhorchen. Er hält die Ausgrenzung der AfD partiell für falsch. In einem Gastbeitrag im „Stern“ empfahl er, als Antwort auf die AfD „unsere demokratischen Institutionen, Standards und Traditionen hochzuhalten“. Die im Bundestag „inzwischen leider übliche Praxis, die AfD aus dem eigentlich fraktionsübergreifenden Bundestagspräsidium fernzuhalten“, sehe er mit Sorge. Denn damit werde der Partei ein ihr laut demokratisch beschlossener Geschäftsordnung zustehendes Recht verwehrt, monierte der frühere Hamburger CDU-Chef, der hinzufügte, dass er die AfD als zumindest in Teilen rechtsextreme Partei sehe. Ein Blick ins Ausland zeige aber, dass Ausgrenzungs- und Isolationsstrategien gegen rechte Parteien nicht von Erfolg gekrönt seien.

Sein Vorstoß produzierte Schlagzeilen. „CDU-Abgeordneter offen für Bundestags-Vize der AfD“, titelte der „Spiegel“. Einige Medien fragten, ob die Brandmauer von der CDU zur AfD wackele. Die SPD attackierte ihn sogleich heftig, aber auch die CDU-Führung distanzierte sich von ihm. In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags steht seit 1994 klar, dass jeder Fraktion mindestens ein Vizepräsidenten-Posten zustehe. Als einzige Partei ist aber die AfD seit 2017 nicht im Präsidium vertreten. Bislang fielen mehr als ein Dutzend ihrer Kandidaten bei Wahlen durch. Die SPD-Abgeordnete Katja Mast machte klar, dass es dabei auch bleiben solle.

„Lex AfD“ statt Gleichbehandlung

Unterdessen haben die Ampel-Parteien gemeinsam mit der Union einen Entwurf für ein Stiftungsgesetz vorgelegt. Dieses soll auch in Zukunft sicherstellen, dass die AfD-nahe Erasmus-Stiftung von der staatlichen finanziellen Förderung ausgeschlossen bleibt. Die parteinahen Stiftungen der anderen Parteien erhielten letztes Jahr fast 700 Millionen Euro aus den Budgets mehrerer Ministerien. Nur die Erasmus-Stiftung ging bislang komplett leer aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar nach einer Klage der AfD recht gegeben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass dies die Chancengleichheit verletzt habe.

Das neue Stiftungsgesetz will die Hürden nochmal höher legen. So soll eine Partei nun nicht mehr zwei, sondern mindestens drei Legislaturperioden im Bundestag sitzen, bis ihre Stiftung Geld bekäme (womit die AfD-nahe Erasmus-Stiftung jetzt vorerst ausgeschlossen wäre). Damit aber die FDP-nahe Naumann-Stiftung trotzdem Geld bekommt, obwohl die FDP 2013 bis 2017 nicht im Bundestag saß, haben sie eine Ausnahmeregel aufgenommen. Grundsätzlich sollen Stiftungen von öffentlicher Finanzierung ausgeschlossen werden, deren Inhalte oder Personal nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung dienten. AfD-Chefin Weidel sagte, das Gesetz sei klar eine „Lex AfD“. Wieder werde gezielt die Chancengleichheit verletzt. Die Partei drohte abermals mit einer Verfassungsklage.


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