Sollen Führungsposten bei Brandenburgs Landesrechnungshof künftig nicht mehr mit den besten Fachleuten, sondern mit Parteikadern besetzt werden? Diese Frage stellt sich nach Informationen, die aus dem Haushaltskontrollausschuss des Landtags an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Wie die Abgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel (AfD) bei einer Pressekonferenz am 17. Oktober berichtet hat, gab es im Finanzausschuss des Parlaments einen Vorstoß, der auf eine Abkehr vom bisherigen Prinzip der Bestenauslese bei Führungspositionen abzielt.
Die Cottbusser Abgeordnete, selbst Mitglied im Haushaltskontrollausschuss, berichtete, dass die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen am 10. Oktober in nichtöffentlicher Sitzung überraschend eine Tischvorlage zur Nachbesetzung der Posten des Präsidenten des Rechnungshofs, des Vizepräsidenten und eines Direktorenpostens vorgelegt und beschlossen haben. Demnach sollen die Landtagsfraktionen bereits bis zum 7. November Personalvorschläge zur anstehenden Neubesetzung der drei Stellen einreichen. Nachbesetzt werden müssen die Positionen erst im Laufe des kommenden Jahres.
Überraschend ist nicht nur der straffe Zeitplan. Das empfohlene Vorschlagsverfahren der Fraktionen läuft auf eine Abkehr von der bisher praktizierten Bestenauslese beim Spitzenpersonal des Rechnungshofs hinaus. Spring-Räumschüssel kritisiert: „Für die Posten sind hoch qualifizierte Fachleute notwendig, die man nicht schnell mal am Wegesrand findet. Ich habe das Gefühl, dass die rot-schwarz-grüne Koalition bereits das Personal für die drei Führungspositionen ausgesucht hat und mit der eigenen Mehrheit im Landtag durchdrücken will.“
Brandenburgs Rechnungsprüfer scheuen sich bislang nicht, der Landesregierung unbequeme Fragen zu stellen. Erst im August hatte der Rechnungshof zur Prüfung des sogenannten Brandenburg-Pakets aufgefordert. Dabei handelt es sich um ein zwei Milliarden Euro starkes Nothilfeprogramm zur Abmilderung der Folgen des Ukrainekriegs. Das Paket wird trotz Schuldenbremse über Kredite finanziert. Möglich wurde dies, nachdem Ende 2022 eine Mehrheit im Landtag erklärt hatte, das Land befinde sich in einer Notsituation.
Allerdings machte der Landesrechnungshof deutlich, dass er bei einigen der geplanten Förderprojekten keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den Folgen des Ukrainekriegs sieht. Bezahlen will das Land beispielsweise auch sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme, die in Notfällen als Anlaufpunkte für die Bevölkerung dienen sollen. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum solche Aufgaben nicht aus dem regulären Haushalt bezahlt werden. Rechnungshofpräsident Christoph Weiser warnte im Sommer gegenüber dem rbb: „Umso länger das (Programm) andauert, desto eher schleicht sich die Versuchung ein, dass hier Dinge gefördert werden, die man immer schon haben wollte.“
Der Rechnungshof warnte auch vor einer Aushebelung des Budgetrechts des Parlaments. Hintergrund ist die Regelung, dass Projektanträge mit einem Fördervolumen bis zu 7,5 Millionen Euro vom Finanzministerium geprüft werden, ohne den Haushältern des Landtags auch nur einmal vorgelegt werden zu müssen. H.M.


