Hälfte ohne Bleiberecht
Potsdam – Im Land Brandenburg beziehen knapp 40.000 Personen Leistungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wie aus einer Antwort des Brandenburgischen Sozialministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen (AfD) hervorgeht, besitzt etwa die Hälfte dieser Leistungsempfänger kein Aufenthaltsrecht als Asylbewerber. Laut Landesregierung wurde etwa 10.300 Männern und Frauen der Aufenthalt gestattet. Bei ungefähr 7100 Ausländern wurde der Asylantrag abgelehnt, ihre Abschiebung jedoch vorerst ausgesetzt. Zusätzlich wurde etwa 2600 Personen aus humanitären Gründen ein begrenzter Aufenthalt gestattet. Als Reaktion auf diese Zahlen forderte Oeynhausen von der Landesregierung, sich um die zügige Abschiebung der ausländischen Staatsbürger ohne Aufenthaltsrecht zu kümmern. H.M.


