Vier Wochen nach dem Angriff der Hamas auf Israel hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser Anfang November ein Betätigungsverbot der Terrorgruppe Hamas und des Vereins Samidoun bekannt gegeben. Das propalästinensische Netzwerk Samidoun wird zudem aufgelöst. Das Vorgehen der Bundesregierung im Verbotsverfahren hat mittlerweile scharfe Kritik auf sich gezogen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte nämlich bereits fünf Tage nach dem Angriff der Hamas auf Israel angekündigt: „Das Bundesinnenministerium wird ein Betätigungsverbot für die Hamas in Deutschland erlassen. Ein Verein wie Samidoun, dessen Mitglieder brutalste Terrorakte auf offener Straße feiern, wird verboten.“ Solche Ankündigungen sind in Verbotsverfahren eigentlich unüblich, da sie den betroffenen Gruppen oder Vereinen die Möglichkeit geben, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Normalerweise führen Ermittlungsbehörden zunächst überraschend Razzien durch, um Beweise und auch Vermögenswerte zu sichern. Erst danach wird die Verbotsverfügung öffentlich gemacht.
Im Fall von Hamas und Samidoun wurde den Betroffenen wochenlang die Möglichkeit gegeben, Vermögenswerte oder Datenträger dem Zugriff von Ermittlern zu entziehen. Scholz hatte das Hamas-Verbot bereits am 12. Oktober im Bundestag angekündigt. Erst am 2. November gab Innenministerin Faeser dann tatsächlich das Verbot bekannt. Die Bundesregierung habe „mit Hochdruck und sehr intensiv an den Verboten gearbeitet“, so die SPD-Politikerin.
Im Kontrast zu dieser Einschätzung Faesers steht die Bewertung durch Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU): „Dass man Verbote ankündigt und dann wochenlang nichts macht, das ist ein ganz erheblicher Fehler!“ Stübgen wies darauf hin, dass die betroffenen Vereine lange Zeit gehabt haben, sich auf das Verbot vorzubereiten. Es sei unwahrscheinlich, „dass wir da jetzt noch etwas finden“. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zog in Zweifel, ob „bei diesen Demokratie-Feinden jetzt überhaupt noch Beweismittel und Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen werden können“. An die Adresse der Ampel sagte Reul: „Manchmal ist es klüger, erst zu planen und dann den großen Rundumschlag rauszuposaunen.“
Aus Potsdam, aber auch aus anderen Landeshauptstädten kam zudem die Kritik, dass Faesers Innenministerium mit der Bekanntgabe des Hamas-Verbots nicht auch sofort dringend benötigte Informationen geliefert habe: „Uns liegt keine Verbotsverfügung vor“, hieß es aus dem Brandenburger Innenministerium noch Stunden, nachdem Faeser auf einer Pressekonferenz das Hamas-Verbot bekannt gegeben hatte. Tatsächlich war das Interesse an einer juristischen Auswertung der Verbotsverfügung in Potsdam besonders groß. Erhofft hatten sich die Sicherheitsbehörden nämlich Informationen, ob das Betätigungsverbot für die Hamas auch Möglichkeiten zum Umgang mit dem „Islamischen Zentrum Fürstenwalde“ bietet. Brandenburgs Verfassungsschutz stuft das Zentrum bereits seit Juli als „gesichert extremistische Bestrebung“ ein. „Wir wissen sehr genau, dass die ganz klar zur Hamas und der Muslimischen Brüderschaft gehören“, so Brandenburgs Innenminister. H.M.


