26.03.2026

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Folge 45-23 vom 10. November 2023 / Währungsreform / „Wunder der Rentenmark“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-23 vom 10. November 2023

Währungsreform
„Wunder der Rentenmark“
Manuel Ruoff

Wenn den Deutschen Geldwertstabilität wichtiger ist als anderen Nationen, liegt das maßgeblich an den Erfahrungen, die sie mit den Geldentwertungen gemacht haben, die den Währungsreformen von 1923 und 1948 vor­ausgingen. In der Endphase der Mark und der Reichsmark war aufgrund der Finanznot des Staates die Geldpresse derart maßlos und unverhältnismäßig zu der der Geldmenge gegenüberstehenden Menge an verfügbaren Waren betätigt worden, dass kaum noch jemand freiwillig bereit war, für das Geld Gegenleistungen zu erbringen oder Waren auszuhändigen. Sollte die Wirtschaft nicht in das primitive Stadium des Tauschhandels zurückfallen beziehungsweise aus diesem wieder herauskommen, bedurfte es einer neuen Währung. 1948 war das die Deutsche Mark, 1923 die ungleich weniger bekannte Rentenmark. 

1923 war eine Rückkehr zur Gold-gedeckten Mark nicht möglich, da dem Reich im Krisenjahr die dafür nötigen eigenen Goldmengen fehlten. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, dass die Rentenmark zwar nicht durch Gold, aber durch den Grund und Boden des Reichsterritoriums gedeckt sei. Eine derartige Deckung hätte allerdings analog zum Goldstandard vorausgesetzt, dass Grund und Boden sich im Eigentum des Reiches beziehungsweise der Notenbank befunden hätten. Sie befanden sich jedoch überwiegend in Privateigentum, und es wurden auch keine Anstalten gemacht, die privaten Eigentümer zur Stützung der Währung zu enteignen. Wenigstens wurden die Eigentümer von Grund und Boden insoweit zur Stützung der neuen Rentenmark herangezogen, als Immobilien von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe zugunsten der für die Rentenmark geschaffenen Deutschen Rentenbank zwangsweise mit Hypotheken und Grundschulden belegt wurden. Das wurde als recht und billig empfunden, da die Sachwert- im Gegensatz zu den Geldbesitzern unter der Hyperinflation nicht gelitten hatten.

Vom 15. Oktober 1923 stammt die Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank. Die von der Bank herausgegebenen ersten Rentenmark-Scheine trugen das Datum vom 1. November 1923, die Rentenpfennig-Münzen die Jahreszahl 1923. Und vor 100 Jahren, um den 20. November 1923 herum, wurde die neue Rentenmark in Umlauf gebracht.

Das Verhältnis der neuen Rentenmark zur alten Papiermark wurde mit 1 : 1 Billion festgelegt. Da zu der Zeit ein US-Dollar 4,2 Billionen Papiermark kostete, war das Verhältnis der Rentenmark zum US-Dollar also 4,2 : 1. Das entsprach ziemlich genau dem Verhältnis, das die Goldmark vor dem Ersten Weltkrieg zum US-Dollar gehabt hatte. 

Ähnlich wie die D-Mark erwies sich auch die Rentenmark als erfolgreich. Analog zum deutschen Wirtschaftswunder sprach man vom „Wunder der Rentenmark“. Zwei Gründe seien genannt: Der Versuchung zur Staatsfinanzierung durch die Geldpresse wurde widerstanden. Und ähnlich wie nach 1948 in den Westzonen ging es nach dem Krisenjahr 1923 in der Weimarer Republik wirtschaftlich bergauf. 

1924 trat dann an die Seite der als Provisorium aus der Not geborenen Rentenmark im Verhältnis 1 : 1 die neue Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel. Beide wurden 1948 durch die Deutsche Mark abgelöst.