07.11.2025

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 45-23 vom 10. November 2023 / 48er Revolution / Die Paulskirche macht Schwarz-Rot-Gold zum Reichssymbol / Vor 175 Jahren wurde das Reichsgesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge ausgefertigt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-23 vom 10. November 2023

48er Revolution
Die Paulskirche macht Schwarz-Rot-Gold zum Reichssymbol
Vor 175 Jahren wurde das Reichsgesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge ausgefertigt
Manuel Ruoff

Wenn die Farben der Bundesrepublik Schwarz-Rot-Gold sind, dann liegt das maßgeblich daran, dass es auch die Farben der Weimarer Republik waren. Und für Letzteres war entscheidend, dass dieser Dreifarb die Flagge der 48er Revolution war. Wie viele Trikoloren geht auch die deutsche auf die blau-weß-rote der Französischen Revolution von 1789 zurück, die ja auch eine bürgerliche war. 

Traditionell sind Flaggen ja eher zwei als dreifarbig. In der Regel gehen sie nämlich aus den Farben eines entsprechenden Wappens hervor, das ein einfarbiges Motiv, beispielsweise ein Wappentier, auf einem andersfarbigen Grund zeigt. So beruhen beispielsweise die weiß-roten, schwarz-weißen beziehungsweise rot-weißen Flaggen Polens, Preußens und Brandenburgs auf entsprechenden weißen, schwarzen beziehungsweise roten Adlern auf rotem beziehungsweise weißem Grund. Da das auf die goldenen Adler der alten Römer zurückgehende Wappen des Heiligen Reiches einen schwarzen Adler auf goldenem Grund zeigte und das Kaisertum Österreich sich in der Tradition des Heiligen Reiches sah, waren seine Farben folglich Schwarz und Gold. 

Um dem Rot im Schwarz-Rot-Gold eine historische Legitimation zu geben, die über die Uniformen von Lützows Jägern und die Fahne der Jenaer Urburschenschaft hinausragte, wurde gerne auf das Rot der Bewehrung der späten Reichsadler verwiesen. Das ist zwar ein netter Versuch, doch eine Bewehrung begründet noch keine Wappenfarbe, und so spielt denn die goldene Bewehrung der Adler Polens, Preußens und Brandenburgs für die entsprechenden Landesfarben auch keine Rolle. 

Und selbst wenn man das Rot als eigenständige Wappenfarbe akzeptierte, müsste statt des roten eigentlich der goldene Streifen in der Mitte verlaufen, da gemäß der reinen Lehre Farben und Metalle sich abwechseln müssen. Doch es gibt genügend Flaggen, die sich nicht an diese Regel halten, wie beispielsweise die weiß-blau-rote von Russland, und erlaubt ist, was Spaß macht.

Jedenfalls war die deutsche Revolution von 1848 so schwarz-rot-gold wie die französische von 1789 blau-weiß-rot. Folglich beschloss die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche am 31. Juli 1848 im Reichsgesetz betreffend die Einführung einer Kriegs- und Handelsflagge, dass Schwarz-Rot-Gold „von allen deutschen Handelsschiffen als Nationalflagge ohne Unterschied geführt“ wird.

Die Analogien zu den Flaggen der Bundesrepublik gehen jedoch über Schwarz-Rot-Gold hinaus. So besagte das Gesetz, dass die Kriegsflagge analog zur heutigen Bundesdienstflagge das Staatswappen trägt. Allerdings prangte der Adler nicht wie bei der Bundesdienstflagge auf einem Wappenschild im Zentrum von Schwarz-Rot-Gold. Vielmehr trug die Kriegsflagge in „der linken oberen Ecke … das Reichswappen in einem viereckigen Felde, welches zwei Fünftel der Breite der Flagge zur Seite hat“. Auch sah der damalige Reichsadler etwas anders aus als der Weimarer und der Bundesadler. Hierzu heißt es im Gesetz: „Das Reichswappen zeigt in goldenem (gelbem) Felde den doppelten schwarzen Adler mit abgewendeten Köpfen, ausgeschlagenen rothen Zungen und goldenen (gelben) Schnäbeln und desgleichen offenen Fängen.“ Es ist nicht unbedingt erstaunlich, aber doch bemerkenswert, dass die Weimarer und die Bonner Republik hinsichtlich der Zahl der Adlerköpfe im Gegensatz zu den Farben an die Tradition des kleindeutschen Kaiserreiches und nicht an die der 48er Revolution angeschlossen haben.

Dass sich das Reich eine Kriegs- und eine Handelsflagge gab, war völkerrechtlich irrelevant, solange das Reich international nicht anerkannt war. Das interimistische Staatsoberhaupt, Reichsverweser Erzherzog Johann von Österreich, reagierte darauf, indem er mit der Ausfertigung des Gesetzes bis zum 12. November 1848 wartete.