04.02.2026

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Folge 48-23 vom 01. Dezember 2023 / Bundesvertriebenengesetz / Neue Hoffnung für Spätaussiedler / Bekenntnis zum deutschen Volkstum ausreichend – Betroffen sind Deutsche aus Russland und der Ukraine

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-23 vom 01. Dezember 2023

Bundesvertriebenengesetz
Neue Hoffnung für Spätaussiedler
Bekenntnis zum deutschen Volkstum ausreichend – Betroffen sind Deutsche aus Russland und der Ukraine
Manuela Rosenthal-Kappi

Als Kompensation für die Kriegsfolgen des Zweiten Weltkriegs, die deutsche Volkszugehörige in der Sowjetunion erleiden mussten, erhalten Spätaussiedler gemäß dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum reichte bisher als Nachweis aus, um als Deutscher anerkannt zu werden. So war es zumindest bis zum Jahr 2021. 

Ab diesem Zeitpunkt hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) den Nachweis jedoch deutlich erschwert. Wenn nämlich in amtlichen Dokumenten eine andere Volkszugehörigkeit als die deutsche angegeben ist, liegt laut BVerwG ein sogenanntes Gegenbekenntnis vor. Ließ sich dies bisher durch eine Änderung der Dokumente korrigieren, war es für die Betroffenen ab 2021 nur noch unter großen Kraftanstrengungen möglich, diesen Nachweis zu erbringen. Konnten etwa Fristen nicht eingehalten werden, drohte der Anspruch auf Anerkennung als Spätaussiedler verloren zu gehen.

Davon betroffen waren sowohl deutsche Volkszugehörige in Russland als auch in der Ukraine. In Russland leiden Deutsche unter Repressionen, und in der Ukraine sind sie vom Krieg betroffen. Für eine Änderung des BVFG hin zur früheren Anerkennungspraxis setzten sich neben dem Bund der Vertriebenen (BdV) die Landsmannschaft der Deutschen in Russland, Vertreter der Selbstorganisationen der Deutschen in den betroffenen Ländern sowie die CDU/CSU-Fraktion ein.

Wie der BdV kürzlich bekannt gab, wurde in der Nacht vom 16. auf den 17. November im Deutschen Bundestag die lange angekündigte Änderung des BVFG mit breiter Mehrheit verabschiedet. BdV-Präsident Bernd Fabritius lobte die Gesetzesänderung als eine deutliche Verbesserung: „Die Anpassungen stellen  nun endlich unmissverständlich klar, dass ein aktuelles Bekenntnis zum deutschen Volkstum Vorrang vor historischen Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum hat und dass ernsthafte Änderungsbemühungen zur Glaubhaftmachung ausreichen können.“ Er fügte hinzu, dass „in vielen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion eine Änderung der Nationalität rechtlich nicht mehr möglich ist oder Änderungsbemühungen aufgrund der politischen Lage mit Gefahr für Leib und Leben verbunden sind.“

Fabritius wies besonders auf die Probleme der Ukraineflüchtlinge hin, die mit ihrer Flucht nicht ihren Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten aufgeben. Dies aber habe die deutsche Verwaltung bislang pauschal unterstellt. „Die Folge war für die Betroffenen, dass sie sich mit der Entscheidung konfrontiert sahen, sich in die Kriegs-, Diskriminierungs- oder Verfolgungssituation zurückzubegeben, um von dort aus ihren Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler zu stellen – oder diesen Anspruch für immer zu verlieren,“ so Fabritius.

Als Erfolg sieht der BdV-Präsident, dass nach der jüngsten Gesetzesänderung  „sämtliche mit der Begründung ‚Gegenbekenntis‘ abgelehnte Anträge nunmehr wiederaufgenommen werden müssen.“