Die meisten bundesdeutschen Medien weisen einen politischen Linksdrall auf. Das liegt vielfach an der Einstellung der Journalisten von Presse, Rundfunk und Fernsehen, die durch starke Affinität gegenüber linksgrünen Parteien geprägt ist. Darüber hinaus spielen aber auch die Besitzverhältnisse und Beteiligungen eine gewichtige Rolle, weil sie gleichermaßen für Unausgewogenheit in der Berichterstattung sorgen.
So befindet sich die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (ddvg) zu 100 Prozent in der Hand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Und die ddvg wiederum hält zwischen 23 und 100 Prozent der Anteile an folgenden Verlagshäusern: Oliva Druck- und Verlagsgesellschaft, Cuxhaven-Niederelbe Verlagsgesellschaft, Presse-Druck, Zeitungsverlag Neue Westfälische, DDV Mediengruppe (ehemals Dresdner Druck- und Verlagshaus), Frankenpost Verlag, Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag, Suhler Verlagsgesellschaft, Druck- und Verlagsanstalt „Neue Presse“, Verlagsgesellschaft Madsack und Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft.
Damit übt sie Einfluss auf den Inhalt von rund 40 Zeitungen in der Bundesrepublik aus. Hierzu zählen unter anderem diese Blätter: „Aller-Zeitung“, „Cuxhavener Nachrichten“, „Dresdner Neueste Nachrichten“, „Freies Wort“, „Göttinger Tageblatt“, „Hannoversche Allgemeine Zeitung“, „Kieler Nachrichten“, „Leipziger Volkszeitung“, „Lübecker Nachrichten“, „Märkische Allgemeine Zeitung“, „Morgenpost Sachsen“, „Naumburger Tageblatt“, „Neue Presse“, „Neue Presse Coburg“, „Neue Westfälische“, „Niederelbe-Zeitung“, „Nienburger Zeitung“, „Nordbayerischer Kurier“, „Ostsee-Zeitung“, „Peiner Allgemeine Zeitung“, „Sächsische Zeitung“, „Schaumburger Nachrichten“, „Südthüringer Zeitung“, „Täglicher Anzeiger Holzminden“ und „Wolfsburger Allgemeine Zeitung“.
Dazu kommt die Beteiligung der SPD am RND Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dieses ist die Redaktion für überregionale Inhalte der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, deren größte Kommanditistin die SPD-eigene ddvg ist.Das RND ist bekannt für seine politisch einseitige Berichterstattung beziehungsweise gar Falschberichterstattung, gegen die die AfD kürzlich erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg geklagt hat.
Angesichts all dessen brachte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag jetzt den Entwurf eines „Gesetzes zur Verhinderung von Falschmeldungen und zur Transparenz der Medienmacht von Parteien (Medientransparenzgesetz)“ ein, dessen Kernforderung lautet, dass sämtliche Medienprodukte im Besitz oder unter der zumindest teilweisen Kontrolle von Parteien künftig entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Schließlich, so die AfD, habe das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 festgestellt, dass auch die „fehlende Veröffentlichung von Minderheitsbeteiligungen … sich erheblich auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung auswirken“ könne.
Inwieweit dieses Argument dann die Mehrheit der Parlamentarier von heute beeindruckt, bleibt abzuwarten. W.K.