Auf Kosten sitzengeblieben
Berlin – Zehn Millionen Euro wenden die Berliner Kliniken jährlich für die Behandlung von Obdachlosen und anderer Patienten ohne Krankenversicherung auf. Meist kommen die Berliner Bezirksverwaltungen ihrer Pflicht zur Kostenübernahme nicht nach. Dabei können Rettungsstellen laut Sozialgesetz eine Rechnung für ihre Bemühungen beim Sozialhilfeträger stellen. 86 Prozent der Anträge würden von den Bezirken aber abgelehnt, weil ein Nachweis darüber, dass ihre Patienten nicht in der Lage seien, die Kosten selbst zu übernehmen, nicht erbracht werden kann. In 30 Prozent der Fälle reagieren die Bezirksverwaltungen einfach nicht auf gestellte Anträge. Marc Schreiner, Chef der Krankenhausgesellschaft, sprach von einem „munteren Zuständigkeitspingpong“ zwischen der Gesundheits- und Sozialverwaltung. Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) wies diesen Vorwurf zurück. Schreiner schlug nun vor, dass die Bezirke künftig 60 oder 70 Prozent der Behandlungskosten pauschal übernehmen sollten. F.B.


