28.04.2026

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Folge 01-24 vom 05. Januar 2024 / Rückabwicklung der PiS-Politik mit Hindernissen / Die Republik wird zum Politik-Labor – Tusk-Regierung steckt im Zangengriff zwischen der EU und dem polnischem Verfassungsgericht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-24 vom 05. Januar 2024

Rückabwicklung der PiS-Politik mit Hindernissen
Die Republik wird zum Politik-Labor – Tusk-Regierung steckt im Zangengriff zwischen der EU und dem polnischem Verfassungsgericht
Hermann Müller

Mehr als 100 Milliarden Euro aus den Corona-Wiederaufbau- und aus Regionalmitteln hält die EU-Kommission mittlerweile zurück, die eigentlich für Polen vorgesehen sind. Die Freigabe der Gelder hat Brüssel an die Bedingung geknüpft, dass die seit 2016 von der PiS-Regierung eingeleiteten Reformen der polnischen Justiz zurückgenommen werden. 

Quasi als Vorschuss hat Polens neuer Premierminister Donald Tusk auf dem EU-Gipfel im Dezember fünf Milliarden Euro zum „klimafreundlichen“ Umbau der polnischen Wirtschaft mit auf den Weg bekommen. Dieses Geld hat die EU an keine Bedingungen geknüpft. Blockierte Mittel aus dem Corona-Wiederaufbau- und aus dem Kohäsionsfonds will die EU-Kommission allerdings erst freigeben, wenn Zwischenschritte bei der Rückabwicklung der PiS-Justizreformen erreicht werden. 

Nach den Vorstellungen Brüssels soll Polen seine Justiz so reformieren, dass sie wieder Standards der EU entspricht. Die Rücknahme der Politik der PiS kann allerdings nicht nur für die neue Regierung von Tusk zu einem Problem werden. Bei dem Vorhaben steht auch die Glaubwürdigkeit der EU-Kommission auf dem Spiel: Tusk muss nämlich die Reformen der Vorgängerregierung rückgängig machen, ohne selbst die Regeln der Rechtsstaatlichkeit zu brechen. 

Brüssel muss fürchten, dass sich Polen dabei zu einem Beispielfall entwickelt, an dem sich möglicherweise unter ganz anderen politischen Vorzeichen künftig Regierungen anderer EU-Länder orientieren werden, wenn sie ihrerseits politische Entscheidungen von Vorgängerregierungen rückgängig machen wollen – sei es im Umgang mit den öffentlich-rechtlichen Medien oder Verfassungsgerichten.

Gesamte Leitung des TV-Senders TVP entlassen

Die Tusk-Regierung setzt beim Zurückdrehen der PiS-Politik offenbar auf eine sehr robuste Vorgehensweise. Wenige Tage vor Weihnachten hatte Kulturminister Bartlomiej Sienkiewicz die gesamte Führung der öffentlich-rechtlichen Medien entlassen. Die Regierung von Tusk wirft insbesondere der bisherigen Leitung des Polnischen Fernsehens (TVP) vor, während der Regierungszeit der PiS-Regierung ein Propagandawerkzeug der PiS gewesen zu sein. Nach der Absetzung der Führungsriege besetzten PiS-Abgeordnete Büros der staatlichen Polnischen Presseagentur (PAP) und hinderten den neu eingesetzten Chef am Betreten des Gebäudes. 

Als folgenschwerer kann sich die Reaktion von Polens Staatspräsident Andrzej Duda erweisen. Duda, welcher der PiS nahesteht, bezeichnete das Vorgehen der Tusk-Regierung als eine Verletzung der Verfassung. Zudem kündigte Duda an, er werde gegen das Haushaltsgesetz 2024 sein Veto einlegen. Im Haushalt sind nach Angaben des Präsidenten für die öffentlich-rechtliche Medien drei Milliarden Złoty, umgerechnet rund 690 Millionen Euro, vorgesehen. Duda forderte: „Die öffentlich-rechtlichen Medien müssen zuerst gründlich und im Einklang mit dem Recht wieder instandgesetzt werden.“ Das Parlament kann ein Veto des Präsidenten nur mit einer Mehrheit von drei Fünfteln der anwesenden Abgeordneten überstimmen. Die Dreierkoalition von Tusk verfügt im Sejm allerdings zusammen nur über 248 der 460 Sitze.

Problemfall Verfassungsgericht

Der nächste große Problemfall für Premier Tusk ist Polens Verfassungsgericht. Die Richter dieses Gerichts hatten erst im Dezember die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen verhängten Zwangsgelder als unvereinbar mit der polnischen Verfassung eingestuft. Der EuGH hatte die Zwangsgelder wegen der während der PiS-Regierungszeit eingeleiteten Justizreform und nicht eingehaltener Umweltauflagen beim Kohleabbau verhängt. 

Die Entscheidung der polnischen Verfassungsrichter kann als offene Kampfansage an den EuGH verstanden werden. Zum starken Missfallen der EU hatte das Gericht schon im Oktober 2021 den Vorrang von Europarecht gegenüber nationalem polnischen Recht infrage gestellt. Aus Sicht der EU-Kommission hat die PiS ihre achtjährige Regierungszeit dazu genutzt, am Verfassungsgericht Richter zu installieren, die auf Linie der Partei liegen. Wenn sich die Regierung von Tusk nicht einen ähnlichen Vorwurf einhandeln will, wird die Neubesetzung des Verfassungsgerichts viel Fingerspitzengefühl erfordern. 

Dabei steht Polens neue Regierung zudem unter Zeitdruck. Die EU-Kommission hat bereits Anfang vergangenen Jahres beim EuGH Klage gegen Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Zudem muss die Regierung Tusk damit rechnen, dass ihre Politik nicht nur durch Staatspräsident Duda, sondern auch durch den Verfassungsgerichtshof immer wieder blockiert wird.