17.04.2026

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Folge 04-24 vom 26. Januar 2024 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-24 vom 26. Januar 2024

Meldungen

Immer weniger Chinesen

Peking – Der Bevölkerungsrückgang in China hat sich im vergangenen Jahr beschleunigt.  Laut „Financial Times“ ist dies auf die Folgen der Corona-Pandemie und das verlangsamte Wirtschaftswachstum zurückzuführen. Analysten gehen davon aus, dass Chinas Bevölkerung im Jahr 2023 auf 1,4 Milliarden zurückgegangen ist. Der natürliche Bevölkerungsrückgang erreichte elf Millionen und überstieg damit neun Millionen Geburten. Darüber hinaus prognostizieren Demographen einen weiteren Rückgang wegen der raschen Alterung der chinesischen Bevölkerung. Wang Feng, ein Experte für chinesische Demographie an der University of California, sagte, das Geburtendefizit von zwei Millionen habe die „Spur von COVID-19“ offengelegt. Chinas natürliche Bevölkerungsrückgangsrate betrug im Jahr 2023 7,87 pro 1000 Einwohner, die höchste seit den 1970er Jahren.MRK





„Vielfalt und Inklusion“

Washington – Laut einem Bericht der „New York Post“ will die US-amerikanische Flugsicherheitsbehörde FAA, zu deren 49.000 Mitarbeitern 35.000 Fluglotsen gehören, im Rahmen ihres neuen Diversity-Programms „Vielfalt und Inklusion“ gezielt Behinderte einstellen. Für die FAA zählen dazu vor allem Menschen mit „Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, fehlenden Extremitäten, teilweisen Lähmungen, vollständigen Lähmungen, Epilepsie, schwerer geistiger Behinderung, psychiatrischen Behinderungen und Zwergenwuchs“. Hierzu teilte die dem Verkehrsministerium unterstehende Behörde mit: „Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil für die Erfüllung der Mission der FAA, sicheres und effizientes Reisen in unserem Land und darüber hinaus zu gewährleisten.“ Nun haben die örtlichen FAA-Manager die Möglichkeit, im Rahmen von beschleunigten Verfahren Arbeitsverträge mit Behinderten abzuschließen.W.K.





„Wegweisende“ Entscheidung

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Frauen aus sogenannten Drittstaaten wegen häuslicher Gewalt in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden können. Ein subsidiärer Schutz kann nach Ansicht des Gerichtshofs gewährt werden, wenn einer Frau in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden drohe. Verhandelt hatte der EuGH über den Fall einer Kurdin mit türkischer Staatsangehörigkeit, die in Bulgarien um Schutz nachgesucht hatte. Die Frau hatte angegeben, in der Türkei zwangsverheiratet worden zu sein und nach der Scheidung von ihrem Ex-Ehemann und auch von ihrer Herkunftsfamilie bedroht worden zu sein. Eine Vertreterin von Amnesty International Österreich bezeichnet das Urteil des EuGH als eine „wegweisende“ Entscheidung. Über den Fall der Kurdin müssen nun Richter in Bulgarien entscheiden. Dabei sind sie gehalten, die Rechtsprechung des EuGH zu beachten.H.M.