Ein neuer Gesetzentwurf der Ampelregierung sorgt für großen Unmut unter Lebensschützern. Sie befürchten, dass ihr Demonstrationsrecht eingeschränkt werde. Familien- und Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) will sogenannte Gehsteigbelästigung von Frauen verbieten. Dabei geht es um Mahnwachen vor Abtreibungskliniken. Es sei immer wieder vorgekommen, dass Frauen von Abtreibungsgegnern belästigt oder behindert würden, sagte Paus. Bislang sind Mahnwachen durch das Demonstrationsrecht gedeckt. Die sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden. So will Paus Frauen vor „Hass und Hetze“ und „verstörenden Darstellungen“ schützen.
Lebensschützer sehen in dem Gesetzesvorstoß aber eine gefährliche Einschränkung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, kritisierte: „Der Beschluss des Kabinetts, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“ Die Grünen-Ministerin bediene ein falsches Narrativ, dass Mahnwachen eine unzumutbare Belästigung für die Schwangeren und das Personal in Beratungsstellen oder Abtreibungspraxen darstellten.
„Ein stilles Gebet kann per Definition nicht Hass und Hetze sein, sondern ist ein letzter Versuch, die oft verzweifelten Frauen in ihrer Notlage sowie ihre ungeborenen Kinder durch Gebet zu begleiten“, sagte Kaminski.
Auch Alexandra Linder, die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), zeigte sich alarmiert von dem Gesetzentwurf. „Beratungsstellen von ‚Pro Familia‘ behaupten, von ‚Abtreibungsgegnern belagert‘ zu werden, schildern eine beängstigende Atmosphäre. Der Begriff Belagerung ist jedoch unangebracht: Weder wird Gewalt angewandt noch findet Bedrängung statt“, sagte Linder. Auf Plakaten stünde „Wir beten für dich“ oder „Du bist nicht allein“. Die Gruppen würden beten und Fotos von Embryonen zeigen, sagte Lindner: „Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist offensichtlich nicht vorhanden.“ Falls eine Frau belästigt oder bedroht würde, könne sie schon nach heutiger Rechtslage die Polizei rufen.
Wie die BVL-Vorsitzende weiter schilderte, gebe es vielmehr „Hass und Hetze“ und sogar Angriffe auf Abtreibungskritiker und Einrichtungen von Lebensrechtsorganisationen. „Es gibt massive Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten, die zum Beispiel beim Marsch für das Leben in Köln und Berlin von bis zu elf Polizei-Hundertschaften vor aggressiven Abtreibungsverfechtern geschützt werden müssen“, beklagte sie.
Die Abtreibungsgegner vermuten, dass es der Grünen-Ministerin darum geht, die Debatte weiter zulasten der Abtreibungskritiker zu verschieben. Die Ampelkoalition hat 2022 schon das Werbeverbot für Abtreibungen (Paragraph 219a StGB) gekippt. Im Jahr 2022 wurden laut offizieller Statistik 104.000 ungeborene Kinder in Deutschland abgetrieben. Im Laufe des Jahres 2023 stieg die Zahl der Abtreibungen laut Statistischem Bundesamt.


