Erstmalig begleiten die Verbände Haus & Grund und Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin und Rheinland-Pfalz Musterklagen einiger Immobilienbesitzer bei den Finanzgerichten gegen die Neubewertung ihrer Grundstücke nach dem Bundesmodell. Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022. Beide Verbände unterstützen Eigentümer, die mit ihren Klagen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und BdSt-Präsident Reiner Holznagel halten die neue Bewertung von Grundstücken nach dem Bundesmodell aus mehreren Gründen für verfassungswidrig.
Bis Ende Januar 2023 mussten alle Besitzer von Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken sowie Erbpachtnehmer und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“, kurz Grundsteuererklärung, abgeben. Einer der Hauptkritikpunkte am Bundesmodell betrifft die Neubewertung von Grundstücken gemäß der Bodenrichtwerte, die jeweils von einem unabhängigen Gutachterausschuss festgelegt wurden. Das Bundesmodell gilt in den elf Bundesländern Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie leicht abgeändert im Saarland und in Sachsen. In den übrigen Bundesländern gelten eigene Grundsteuergesetze.
Beim Bundesmodell wirkt sich der Bodenrichtwert auf die Höhe der Grundsteuer eines Grundstücks oder einer Immobilie aus. Es handelt sich dabei nicht um den Verkehrswert, sondern um einen aus der Vergangenheit erhobenen Grundstückswert. Dieser ergibt sich aus dem Durchschnittswert der Liegenschaftspreise einer Gemeinde, eines Gebiets oder Stadtteils. Vor der Anwendung dieses hochkomplizierten Modells hatten viele Steuerexperten gewarnt.
Im April 2023 hatten die Verbände Haus & Grund und BdSt ein Gutachten des Juristen Gregor Kirchhof vorgelegt. Dieser hält das neue Steuermodell vieler Bundesländer für rechtswidrig, insbesondere da die neue Steuerbemessung nach den durchschnittlichen Lagewerten zu ungenau sei. Berichte von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern, die mit massiven Beschwerden konfrontiert sind, bestätigen diese Einschätzung offenbar. Wie das Magazin „kommunal.de“ berichtet, entstehen infolge der Bodenrichtwerte zum Teil absurde Bewertungen. So habe die hervorragende Berliner Wohnlage Wannsee zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 2000 Euro, während der Wert in Berlin-Neukölln doppelt so hoch liege. In Baden-Württemberg würden mitunter zwei nebeneinander liegende Grundstücke in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen.
Günter Pfundstein, Bürgermeister der Stadt Zell am Harmersbach, kritisiert, dass es mit der neuen Regelung große Verlierer und große Gewinner geben werde. Darüber regten sich die Menschen zu Recht auf. Mit dem Hebesatz könnten die Gemeinden das nicht ausgleichen, weil es nur einen einheitlichen Hebesatz für die ganze Gemeinde gibt.


