17.04.2026

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Folge 05-24 vom 02. Februar 2024 / Konsequenzen ziehen!

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-24 vom 02. Februar 2024

Konsequenzen ziehen!
Hermann Müller

Schon als die Bundespolizei 2022 zum Schutz des G7-Gipfels im bayerischen Elmau zeitweilig Grenzkontrollen durchführte, waren das Ergebnis zahlreiche Fahndungserfolge. Die Bundespolizei konnte seinerzeit innerhalb von nur zwei Wochen 463 offene Haftbefehle vollstrecken. 

Was sich hinter Zahlen wie dieser in vielen Fällen verbirgt, machen aktuelle Berichte zu den im vergangenen Herbst eingeführten stichprobenartigen Kon­trollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien deutlich. Fast im Tagesrhythmus muss die Bundespolizei feststellen, dass gegen kontrollierte Personen, die nach Deutschland einreisen wollen, bereits ein Haftbefehl vorliegt. Bemerkenswert oft spielen in solchen Fällen unbezahlte Geldstrafen eine Rolle. 

Jüngstes Beispiel: Bei einer Kontrolle im sächsischen Zittau erwischte die Bundespolizei im Januar zwei mutmaßliche Pfandbetrüger. Deren Auto war vollgestopft mit tschechischen Bierdosen, auf denen gefälschte deutsche Pfandetiketten aufgeklebt waren. Als sächsische Polizeibeamte den Fall übernahmen, stellten sie fest, dass einer der beiden festgenommenen Tschechen in Deutschland zu einer Geldstrafe von fast 2000 Euro verurteilt worden war, aber die Strafe nicht bezahlt hatte. Aus Vorpommern hat die Bundespolizei in den vergangenen Wochen viele ähnliche Fälle gemeldet. Gleichbleibendes Muster war, dass die Ausländer ihre Geldstrafen nicht bezahlt hatten und es offenbar für völlig normal hielten, wieder nach Deutschland einreisen zu können. 

Für die Justiz, aber auch den Gesetzgeber sollte die Vielzahl solcher Fälle Anlass sein, allmählich Konsequenzen zu ziehen. Geldstrafen für ausländische Täter bringen nichts, solange Grenzen nicht kontrolliert werden und sich Verurteilte mühelos ins Ausland absetzen können.