Deutschland erlebt zweifellos schicksalhafte Tage. Während der Ampelregierung Woche für Woche eine Protestwelle von Bauern, Handwerkern, Freiberuflern und sonstigen Leistungsträgern der Gesellschaft entgegenschlägt und das rot-gelb-grüne Bündnis in Umfragen historische Tiefstwerte einfährt, organisieren Anhänger des Regierungslagers – vor allem aus den angeblichen „Nichtregierungsorganisationen“ (NGOs) – den Protest gegen alles, was „rechts“ ist oder auch nur von ihnen zu „Rechts“ erklärt wird.
Dass es zumindest einigen von ihnen gar nicht um den Kampf gegen extremistische Bestrebungen geht, zeigte die Versammlungsleiterin der Münchner Demo „Gemeinsam gegen rechts“, Lisa Pöttinger, die Politiker der CSU – unter deren Führung der Freistaat Bayern zum erfolgreichsten deutschen Bundesland wurde, in dem auch viele Grüne gut und gern leben – auf ihrer Veranstaltung für unerwünscht erklärte. Pöttinger selbst ist Aktivistin der radikalen Organisation „Extinction Rebellion“, die für sich das Recht in Anspruch nimmt, sich zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Klimakatastrophe auch über rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien hinwegsetzen zu dürfen.
Da auch in anderen Fällen die Organisatoren der „Anti-Rechts“-Demonstrationen überwiegend aus linken und grünen Aktivistenmilieus stammen, tut man ihnen gewiss kein Unrecht anzunehmen, dass ihr Engagement vor allem dem Machterhalt des eigenen Lagers gilt. Natürlich ist es das gute Recht einer jeden politischen Kraft, für die eigenen Anliegen zu demonstrieren. Doch sind Demonstrationen in einer Demokratie eher ein Ausdrucksmittel der Opposition. Dass eine Regierung über ihr nahestehende Organisationen den Protest gegen eine oppositionelle Partei – in diesem Falle die AfD – organisiert, ist zumindest ungewöhnlich.
Volle Unterstützung erfahren die Pro-Regierungs-Aktivisten aus dem Umkreis der öffentlich-rechtlichen Medien. Seit Wochen berichten diese in einer Ausführlichkeit über die Demonstrationen „gegen Rechts“ wie es die Proteste der Bauern und anderer Berufsgruppen nie erleben durften. Verwundern kann dies kaum, belegt doch eine neue Studie der Universität Mainz die bei Zuschauern seit Jahren wahrgenommene Schlagseite der gebührenfinanzierten Sender zugunsten von SPD und Grünen (siehe Seite 9). Und so verwundert es auch nicht, wenn bei ARD, ZDF & Co. nicht thematisiert wird, dass jüngsten Umfragen zufolge nur eine Minderheit der Bürger Angst vor der AfD hat, während die Deutschen je nach Befragung zu zwei Dritteln bis drei Vierteln unzufrieden mit der Regierungspolitik sind.
Mit Ressourcen des Staates gegen die Opposition
Dass zumindest Teile des Regierungslagers nicht davor zurückschrecken, für den Erhalt der Macht auch auf Ressourcen der ihnen unterstellten Behörden zurückzugreifen, zeigt ein 20-seitiges Schreiben des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Rechtsanwalt des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, in dem die Behörde minutiös auflistet, wie sie ihren früheren Chef in den vergangenen Jahren beobachtet und praktisch alle seine öffentlichen Aussagen erfasst hat. Wer das Dossier, das Maaßen selbst auf seiner Webseite veröffentlichte, liest, kann nur erschauern. Auch wenn man die Ansichten des Neu-Politikers nicht teilen mag, ist es erschreckend, wie schnell ein vormaliger Spitzenbeamter in einer extremistischen Ecke landet.
Dabei obliegen die Maßstäbe für eine Einschätzung, was oder wer verfassungsfeindlich ist, im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland keineswegs einer Behörde und auch keinem vorgesetzten Ministerium. Vielmehr sind die Kriterien im Bundesverfassungsschutzgesetz festgehalten, deren Paragraph 4 Absatz 2 eine präzise Definition jener freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) gibt, deren Verteidigung die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist.
Demnach gehören zur FDGO unter anderem „a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen … auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,“ – und
„d) die Ablösbarkeit der Regierung …“.
Eine Regierung oder einzelne Regierungsmitglieder (Maaßen bezichtigt Bundesinnenministerin Nancy Faeser, hinter seiner Beobachtung zu stecken), die die mächtigen Instrumente des Staates gebrauchen, um eine unliebsame Opposition zu beeinträchtigen, laufen ihrerseits selbst Gefahr, den Boden der Rechtmäßigkeit zu verlassen. Die Entscheidung darüber, ob eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, obliegt aus gutem Grunde allein dem Bundesverfassungsgericht.
Ein Freibrief für die Opposition ist dies allerdings nicht. Immer wieder spielen Vertreter der AfD mit Tabus, um die – im Zeitalter der Political Correctness zweifellos engen – Grenzen des Sagbaren zu erweitern. Das jüngste Beispiel dafür lieferte der brandenburgische Lantagsabgeordnete Lars Hünich, als er in einer Versammlung erklärte: „Wenn wir morgen in einer Regierungsverantwortung sind, dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen“ – und dabei offen ließ, ob er mit Parteienstaat den Umstand meinte, dass die Parteien immer mehr Bereiche des eigentlich neutralen Staates kontrollieren, oder die Parteiendemokratie an sich. Insofern braucht sich niemand zu wundern, wenn derlei Äußerungen die Verfassungsschutzbehörden auf den Plan rufen.
Bestehen bleibt indes das große Dilemma, dass die Bürger dieses Landes seit Jahren in fast jeder Wahl mehrheitlich nicht-linke Parteien wählen – aufgrund der politisch-medialen Konstellationen am Ende jedoch fast immer eine linke Politik bekommen.

