„Klima-“ statt Naturschutz
Berlin – Der sogenannte Klimaschutz geht immer stärker auf Kosten des Naturschutzes. Um den Ausbau der Windkraftanlagen voranzutreiben, wurde eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, der zufolge künftig keine Prüfung der Bedrohung des Bestandes von 20 seltenen Vogelarten im Rahmen der Genehmigungsverfahren für Windräder mehr erfolgen muss. Damit ist das Überleben unter anderem von Kranich, Schwarzstorch, Ziegenmelker, Wiedehopf, Grau-, Nach- und Purpurreiher sowie Lach-, Mittelmeer- und Schwarzkopfmöwe hierzulande gefährdet. Ein juristisches Gutachten des Naturschutzbundes Deutschland ergab, dass die Gesetzesnovelle gegen EU-Recht zum Artenschutz verstößt. Kritik kam auch vom Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität.W.K.
Ausländische Profiteure
Berlin – Ausländische Familien haben im Jahr 2022 deutlich mehr Bürgergeld erhalten als deutsche. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer. Insgesamt flossen rund zehn Milliarden Euro an 543.000 Immigranten-Familien, während an 473.000 deutsche Bedarfsgemeinschaften nur sieben Milliarden gingen. Noch auffälliger war die Diskrepanz bei den Großfamilien mit mindestens drei Kindern: 3,7 Milliarden Euro für ausländische Familien standen 1,7 Milliarden für deutsche Familien gegenüber. Insgesamt waren sieben von zehn Großfamilien, die 2022 Bürgergeld bezogen, ausländischer Herkunft. Jede dritte Immigrantenfamilie, die von der Sozialleistung profitierte, kam dabei aus einem der sogenannten Top-Acht-Asylherkunftsländer Iran, Irak, Afghanistan, Eritrea, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.W.K.
Erfolgreiche AfD-Klage
Greifswald – Zum Fall eines Afghanen, der im Januar 2022 ein elfjähriges Mädchen in Neustrelitz vergewaltigt hat, muss die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns gemäß einem Urteil des Landesverfassungsgerichts weitere Informationen übermitteln. In dem Verfahren hatte der Landtagsabgeordnete Jan-Phillip Tadsen (AfD) geklagt. Der Abgeordnete hatte auf eine Anfrage zum Asylverfahren des Afghanen und zur Kommunikation von Landesbehörden mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von der Landesregierung eine seines Erachtens unzureichende Antwort erhalten. Aufgelistet hatte das Innenministerium in seiner Antwort nur den Telefon- und E-Mail-Austausch zwischen den Behörden, nicht aber die Inhalte der Kommunikation. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts müsse es allerdings das Ziel der Beantwortung auch interpretationsbedürftiger Fragen von Abgeordneten sein, den wesentlichen Inhalt der Frage zu erfassen und den Kern des Informationsverlangens zu befriedigen.H.M.

