Am 19. Februar 2020 erschoss der 43-jährige Tobias Rathjen in Hanau neun Menschen mit Immigrationshintergrund, seine Mutter und schließlich auch sich selbst. Zur Aufklärung der Umstände dieses angeblichen „rassistischen Terroranschlags“ setzte der Hessische Landtag am 7. Juli 2021 einen Untersuchungsausschuss ein, der kürzlich seinen 750 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt hat.
Darin heißt es, Rathjen „litt seit dem Jahr 2002 … an einer schizophrenen Wahnerkrankung“. Deswegen sei davon auszugehen, dass seine „juristische Schuldfähigkeit … zumindest erheblich vermindert, wenn nicht gar aufgehoben war“. Dennoch betrachten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses die Tragödie von Hanau mehrheitlich als „kaltblütig ausgeführten … Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft“ und unterstellen dem Toten, er habe seine schwere psychiatrische Erkrankung „im Laufe der Zeit durch ein selbstgebildetes und selbstverstärktes rassistisches Weltbild mit erheblichen Verschwörungsphantasien und rassistischen Umvolkungsnarrativen ergänzt“.
Daher auch die „grundsätzliche Bewertung“ im Fazit des Berichtes: „Auslöser der Tat war die psychische Erkrankung – Motiv war sein rassistisches Weltbild.“ Das ist eine gewagte Spekulation, der sich der prominente psychiatrisch-forensische Sachverständige Henning Saß nicht anschloss, denn er vertrat die Ansicht, das „motivationale Steuerungssystem“ des Täters sei durch die Schizophrenie ebenfalls „schwerst krankhaft verformt“ gewesen.
Obwohl Rathjen laut dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses trotz seines Zustandes in der Lage gewesen sein soll, sich gezielt und bewusst ideologisch zu radikalisieren, fand das Gremium keine „Hinweise zu einer Verbindung … zur rechtsextremen Szene oder zu rechtsextremen Einzelpersonen“. Vielmehr sah es nur Belege dafür, dass er „im Internet Medien konsumierte, die eindeutig dem rechten Spektrum oder rechtsextremen Parteien zuzuordnen sind“. Daraus resultieren dann auch jene Passagen in dem Bericht, in denen ein enger Zusammenhang zwischen dem Handeln des psychisch kranken Rathjen und „anderen rechtsextremen Gewalttaten in der Bundesrepublik“ konstruiert wird – wonach es mit eindeutigem Blick auf die AfD heißt, hierzulande existiere leider auch eine Partei, welche die „Grundprinzipien menschlichen Zusammenlebens in Teilen in Frage stellt“.
Doch damit nicht genug: Während das Fehlverhalten der hessischen Behörden im Umgang mit dem sichtlich gestörten und somit potentiell gefährlichen Rathjen ebenso heruntergespielt wird wie der unzulässigerweise blockierte Notausgang an einem der Tatorte, empfiehlt der Untersuchungsausschuss als Lehre aus dem Attentat, „die Finanzierung des Landesprogramms ‚Hessen – aktiv für Demokratie und Extremismus‘ … langfristig abzusichern und weiter auszubauen“. Außerdem rät er, „die Antirassismusarbeit an allen hessischen Schulen zu intensivieren, um Ressentiments und Diskriminierung präventiv entgegenzuwirken“.

