Eine Empfehlung des Expertengremiums KEF sieht für Anfang 2025 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 18,36 auf 18,94 Euro monatlich vor. Obwohl die Anhebung mit 58 Cent verhältnismäßig moderat ausfallen soll, regt sich in mehreren Bundesländern Widerstand. Bei der jüngsten Erhöhungsrunde hatte nur der Landtag von Sachsen-Anhalt gegen eine Anhebung votiert. Daraufhin hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht geantwortet. Die Verfassungsrichter entschieden, Sachsen-Anhalt habe mit seinem Veto den Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf eine „funktionsgerechte Finanzierung“ verletzt.
Mit Blick auf die für Anfang 2025 geplante Anhebung hat die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nun erneut erklärt, sie lehne eine Erhöhung der Gebühren ab. Der CDU-Medienpolitiker Markus Kurze sagte, über einen entsprechenden Parlamentsbeschluss solle Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) der Rücken gestärkt werden, eine Erhöhung nicht zu unterschreiben. Die CDU-Fraktion in Magdeburg dringt zudem auf Reformen im System der öffentlich-rechtlichen Sender. Doppelstrukturen müssten abgebaut werden, so Kurze.
Im Unterschied zur vergangenen Gebührenrunde ist die Union in Sachsen-Anhalt mit ihrer ablehnenden Haltung nicht mehr allein. Auch im bayerischen Landtag fordert der CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek „endlich grundlegende Reformen“.
Holetschek sagte, die Rundfunkanstalten erhielten von den Beitragszahlern bereits 8,5 Milliarden Euro pro Jahr. Damit kann aus seiner Sicht „der gesetzliche Auftrag problemlos erfüllt werden“. Bereits vergangenes Jahr hatte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für mehrere Jahre ausgeschlossen: „Ich sehe schon allein angesichts der bekannt gewordenen Verfehlungen beim rbb keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg für eine Erhöhung“, so Woidke Anfang 2023.
Vor Kurzem erklärte Brandenburgs SPD-Fraktionschef Daniel Keller ebenfalls, dass eine weitere Anhebung des Rundfunkbeitrages nicht vermittelbar sei und der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schaden würde. Für die CDU-Landtagsfraktion erklärte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Steeven Bretz, vor dem Hintergrund des rbb-Skandals sei eine Beitragserhöhung „niemandem in Brandenburg vermittelbar“. Für die Freien Wähler im Potsdamer Landtag erklärte Péter Vida ebenfalls, dass in der Bevölkerung keine Akzeptanz für eine weitere Beitragserhöhung vorhanden sei. „Wir haben den teuersten und größten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt“, so Vida.
Mit dem Widerstand in mehreren Bundesländern könnte sich vor dem Bundesverfassungsgericht das Szenario von 2021 wiederholen. Statt nur Sachsen-Anhalt müssten dann aber gleich mehrere Bundesländer von den öffentlich-rechtlichen Sendern verklagt werden. In den Ländern könnte dies allerdings eine Entwicklung fördern, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio existenzbedrohend sein kann.
Denn wenn sie mit ihren Forderungen nach grundlegenden Reformen immer wieder scheitern, können einzelne Länder den Rundfunkstaatsvertrag auch ganz kündigen. Das könnte das Ende bedeuten für das öffentlich-rechtliche Sendersystem in seiner bisherigen Form. H.M.

