Durch das Grundgesetz wird Richtern in Deutschland garantiert, dass sie „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“ Recht sprechen können. Im Gerichtssaal wird von Richtern allerdings auch erwartet, dass sie sich nicht parteipolitisch exponieren. Ein Bericht der „Berliner Zeitung“ über eine Verhandlung am Berliner Amtsgericht hat beim Berliner CDU-Politiker Alexander J. Hermann nun aber Zweifel an der politischen Unabhängigkeit eines Richters aufkommen lassen. Im Raum steht sogar der Verdacht, ein Richter habe kurz vor der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin im Gerichtssaal Wahlwerbung für eine bestimmte Partei gemacht.
Anlass ist der Bericht der Zeitung über eine Verhandlung gegen eine Aktivistin der „Letzten Generation“, die am 6. Februar vor dem Berliner Amtsgericht stattgefunden hat. Vorgeworfen wurde der Klimaaktivistin, dass sie Weihnachten 2022 daran beteiligt war, die Spitze eines Weihnachtsbaumes abzuschneiden. Zudem war sie an mehreren Straßenblockaden der „Letzten Generation“ in Berlin beteiligt. Der Amtsrichter verurteilte die Frau zu 40 gemeinnützigen Arbeitsstunden.
Für öffentliches Aufsehen haben vor allem Äußerungen gesorgt, die der Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung gemacht hat. Laut der „Berliner Zeitung“ sagte der Amtsrichter: „Persönlich kann ich Sie verstehen, juristisch, denke ich, ist es eine Straftat.“ Zudem soll sich der Richter aber auch noch parteipolitisch geäußert haben: „Ich hoffe, dass es bald andere Wahlergebnisse gibt. Vor allem im Blick auf die Grünen hoffe ich, dass sie sich bald mehr durchsetzen können.“ Laut dem Bericht folgte vom Amtsrichter der Satz: „Ich wünsche Ihnen alles Gute. Folgen Sie Ihrem Gewissen.“
CDU-Politiker fordert Aufklärung
Hermann, der als rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fungiert, forderte inzwischen die Senatsverwaltung für Justiz auf, den Vorgang „dringend zu prüfen“ und zu klären, ob diese Aussagen tatsächlich so gemacht wurden. Laut dem Abgeordneten muss auch dringend geklärt werden, ob „seitens der Staatsanwaltschaft ein Befangenheitsantrag gestellt oder Rechtsmittel eingelegt wurden“.
Für bundesweites Aufsehen gesorgt hat inzwischen auch eine Verhandlung gegen Klimaaktivisten, die am 15. Februar vor dem Amtsgericht Hannover stattgefunden hat. In dem Prozess gegen mehrere Aktivisten ging es um Vorwürfe der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs. In der Berichterstattung aufgegriffen hatten Medien den Prozess vor allem, weil sich einer der Angeklagten entschuldigte hatte, dass er wegen einer Urlaubsreise nicht zum Verhandlungstermin erscheinen könne.
Unter der Überschrift „Klima-Krimineller schwänzt Prozess für Kreuzfahrt!“ berichtete „Bild“, dass es sich bei der Urlaubsreise um eine Fahrt auf einem dieselgetriebenen Kreuzfahrtschiff nach Norwegen gehandelt haben soll. Wie die Zeitung ebenfalls berichtete, stellte die Richterin das Verfahren gegen den Klimaaktivisten gegen eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro ein, „zugunsten der Umweltorganisation BUND“. Richterin Pinski: „Wir sitzen ja alle in einem Boot“, so der Bericht der „Bild“. H.M.


