25.01.2026

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Folge 9-24 vom 01. März 2024 / Sicherheit / Dienstpflicht: CDU prescht vor / Unionsfraktion im Brandenburger Landtag präsentiert Eckpunktepapier für Wehrpflicht-Nachfolger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 9-24 vom 01. März 2024

Sicherheit
Dienstpflicht: CDU prescht vor
Unionsfraktion im Brandenburger Landtag präsentiert Eckpunktepapier für Wehrpflicht-Nachfolger
Hermann Müller

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Februar eine Diskussion über die Reaktivierung der Wehrpflicht und die Einführung einer Dienstpflicht  angestoßen. Obwohl im Jahr 2011 die Wehrpflicht für Männer nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt wurde, wird der Versuch einer Wiedereinführung auf Probleme stoßen. Pistorius selbst kündigte an, sich unter anderem das Dienstpflichtmodell Schwedens ansehen zu wollen. „Dort werden alle jungen Frauen und Männer gemustert und nur ein ausgewählter Teil von ihnen leistet am Ende den Grundwehrdienst.“ 

In Schweden erhalten alle Jugendlichen mit Erreichen der Volljährigkeit einen Fragebogen zugeschickt. Im Zuge der Auswertung sortiert die Musterungsbehörde bereits mehr als 60 Prozent der jungen Frauen und Männer aus. Zur Musterung einberufen werden pro Jahr nur etwa 25.000 Jugendliche. Zum Dienst herangezogen werden in Schweden bislang schlussendlich weniger als zehn Prozent eines Jahrgangs. 

Erheblicher Klärungsbedarf

Auch die CDU-Fraktion im Landtag von Brandenburg hat nun ein Strategiepapier vorgelegt, in dem Ideen für eine Dienstpflicht  vorgestellt werden. Das von  Fraktionschef Jan Redmann am 20. Februar präsentierte Eckpunktepapier für eine Brandenburger Sicherheitsstrategie sieht eine Dienstverpflichtung für alle jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 35 Jahren vor. Wie in Schweden würden damit sowohl Männer als auch Frauen einer Dienstpflicht unterliegen. 

Nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion soll der „Dienst für die Gesellschaft“ bis zum vollendeten 21. Lebensjahr angetreten werden. Als mögliche Einsatzgebiete nennt die Unionsfraktion neben dem Dienst in der Bundeswehr auch die Bereiche Wohlfahrt und Sozialarbeit, das Gesundheitswesen, den Zivil- und Katastrophenschutz sowie den Brandschutz. Brandenburgs CDU-Fraktion geht es insbesondere um eine Ausbildungspflicht, mit der Jugendlichen auf den genannten Gebieten Kompetenzen vermittelt werden. 

Laut dem Eckpunktepapier soll sich der Umfang der Ausbildung nach den jeweiligen Erfordernissen richten und zeitlich variieren. Jedoch sollte der Umfang der Ausbildung 360 Stunden nicht unterschreiten: „Maßgeblich für die Ausbildungspflicht ist allein das Alter – nicht das Geschlecht, die Abstammung, Herkunft oder der Glaube. Wer als junger Erwachsener oder junge Erwachsene dauerhaft in unserem Land lebt, unterliegt dem Dienst für die Gesellschaft“, so die CDU-Fraktion. Wie Redmann bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers erklärte, ist seine Landtagsfraktion mit dem Papier ein Vorreiter unter den Unionsfraktionen.

Bei den präsentierten Ideen ist erheblicher Klärungsbedarf erkennbar. Das Land Brandenburg kann beispielsweise nicht im Alleingang eine Dienstpflicht einführen. Und die Einführung einer Dienstpflicht für junge Frauen bedürfte einer Änderung des Grundgesetzes. Konfliktpotential könnte auch in der Frage stecken, ob etwa Asylbewerber oder Flüchtlinge zu denjenigen gezählt werden, die „dauerhaft in unserem Land leben“ und damit der Dienstpflicht unterliegen sollen. 

Kurzausbildung zum „Schnuppern“?

Bei der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland hat zudem ein Problem eine Rolle gespielt, das auch andere Länder dazu veranlasst hat, auf eine Wehrpflicht zu verzichten und auf eine Berufsarmee zu setzen: Für die modernen Streitkräfte werden zunehmend hoch spezialisierte Soldaten benötigt. Deren Ausbildung bis zur Einsatzfähigkeit dauert mitunter Jahre. Schon die frühere Wehrdienstdauer bei der Bundeswehr hat sich oftmals als nicht ausreichend herausgestellt. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Ausbildungszeit von 360 Stunden dürfte daher drastisch unter den Vorstellungen der Bundeswehr liegen. Allenfalls denkbar ist, dass interessierte Jugendliche in der Kurzausbildung „schnuppern“ können, ob für sie eine längere Verpflichtung in Frage kommt.

Derzeit nicht abzuschätzen ist, ob in Bundestag und Bundesrat die notwendigen Zweidrittelmehrheiten für eine Verfassungsänderung zur Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zustande kämen. Artikel 12 des Grundgesetzes verbietet zwar das Heranziehen zu Zwangsdiensten. Ausnahme ist dabei bislang jedoch der Wehrdienst. Vom Grundgesetz abgedeckt ist zudem eine Heranziehung von Wehrpflichtigen zur Bundespolizei, dem früheren Bundesgrenzschutz, und zum Dienst in Zivilschutzverbänden. Im sozialen Bereich wäre ohne Verfassungsänderung ein Dienst nur über einen juristischen Kniff möglich, nämlich als Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen. Dies würde allerdings noch keine allgemeine Dienstpflicht darstellen. Die Väter des Grundgesetzes hatten eine Wehrpflicht nämlich nur für Männer vorgesehen.