Laut einer im Auftrag des Bündnisses „Soziales Wohnen“ aus Mieterbund, Baugewerkschaft sowie Sozial- und Branchenverbänden in Auftrag gegebenen Studie des Berliner Pestel-Instituts gab es 2022 rund 1,088 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland. Dem stand ein Fehlbedarf von 910.000 Sozialwohnungen gegenüber, der sich unter anderem aus einer Rekord-Zuwanderung von Personen aus Osteuropa einschließlich der Ukraine, der Türkei sowie aus west- und ostasiatischen Ländern von 2000 bis 2021 ergab. Der Fehlbedarf dürfte aktuell aufgrund der weiter gestiegenen Zuwanderung noch höher liegen.
Das Bündnis kritisiert, dass Bund und Länder die Förderung von Sozialwohnungen massiv vernachlässigt hätten. Im Koalitionsvertrag der Regierung ist der Bau von jährlich 400.000 neuen Wohnungen festgelegt, davon ein Viertel Sozialwohnungen. Bislang wird das Ziel deutlich verfehlt. 2023 wurden rund 30.000 Sozialwohnungen fertiggestellt, in den beiden Jahren zuvor nur 25.000.
An der Spitze stehen die vier Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Niedersachsen. Insgesamt haben elf Millionen Mieterhaushalte Anspruch auf eine Sozialwohnung. Somit reiche der Bestand nur für jeden zehnten dieser Haushalte. In den kommenden Jahren müsse, so die Wissenschaftler, nicht nur der Bedarf „abgearbeitet“ werden, der sich aus der demografischen Entwicklung ergebe, sondern es müssten zugleich auch die aufgelaufenen Defizite so schnell wie möglich beseitigt werden. Denn weiterhin gelte, dass als Flüchtlinge Anerkannte spätestens nach einem Jahr in Wohnungen leben sollen.
Zuletzt lagen die Ausgaben von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau bei gut vier Milliarden Euro jährlich. Fünfmal so hoch waren dagegen die Sozialausgaben für das Wohnen. 2023 zahlten die Job-Center 20 Milliarden Euro allein für die Wohnkosten der Bürgergeldempfänger. Um bedürftigen Haushalten das Wohnen zu ermöglichen, ist der Staat gezwungen, auch die steigenden „Turbo-Mieten“ auf den überangespannten Wohnungsmärkten zu zahlen, wenn es an bezahlbaren Alternativen mangelt. Gegensteuern könne der Staat nur, wenn er jetzt anfange, „massiv in die Schaffung von deutlich mehr Sozialwohnungen zu investieren“. Das Bündnis „Soziales Wohnen“ fordert von Bund und Ländern, umgehend 50 Milliarden Euro für den Bau von Sozialwohnungen bereitzustellen.
Die Forderung ist absolut unrealistisch. Vor dem Hintergrund der Krise in der Bauwirtschaft hatten sich die Bundesregierung und Branchenvertreter bereits im September 2023 auf eine Reihe von Maßnahmen zur Konjunkturbelebung der Bau- und Immobilienbranche geeinigt.
Eine Maßnahme betrifft die Bereitstellung von „dauerhaft bezahlbarem Wohnraum“ durch die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ab 2024. Durch eine Sonderregelung im Baugesetzbuch soll es Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2026 ermöglicht werden, den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht und beschleunigt zu planen.


