23.04.2026

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Folge 11-24 vom 15. März 2024 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-24 vom 15. März 2024

Meldungen

Abzocke mit Bezahlkarten

Berlin – Noch vor der bundesweiten Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber sollen kriminelle Clans bereits über Möglichkeiten nachdenken, wie sie von dem neuen Bezahlverfahren profitieren können. Laut einem Bericht der „Bild“ könnte eine Möglichkeit darin bestehen, gegen Gebühren Scheingeschäfte mit Asylbewerbern abzuwickeln. Dabei würde beispielsweise in Läden, die von Clans kontrolliert werden, die Bezahlung von Lebensmitteln mit der Karte vorgetäuscht. Wie „Bild“ unter Berufung auf einen Insider berichtet, könnten für einen „fiktiven“ Einkauf über die Bezahlkarte 400 Euro abgerechnet werden. Der Bezahlkarten-Besitzer bekäme dann 360 Euro in bar ausgezahlt. Der Clan würde wiederum eine Vermittlungsgebühr von 40 Euro kassieren. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zeigte sich nicht überrascht, dass Clans immer wieder neue Möglichkeiten für „ihre windigen Geschäfte“ suchen.H.M.





Bruch von UN-Recht

München – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat am 28. Februar ein Gutachten des Jura-Professors Bernhard Wegener von der Uni Erlangen-Nürnberg zur Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Darin kommt der Rechtswissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung völker- und europarechtlichen Vorgaben widerspricht. Aus Sicht des Jura-Professors verstößt das Projekt vor allem gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung. Zudem beschreitet die Bundesregierung laut dem Gutachten auch im europäischen Vergleich einen Sonderweg, indem sie sich für eine besonders weitgehende Cannabis-Legalisierung entschieden hat. Der Bundestag hat am 23. Februar eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Für Volljährige soll der Besitz und der Anbau der Droge für den Eigenkonsum in bestimmten Mengen ab dem 1. April erlaubt sein.H.M.





Zu wenig Bewegung

Hannover – Der Alltag vieler Kinder und Jugendlicher ist sehr bewegungsarm. Und die Folgen sind gravierend. Dies geht aus einer aktuellen Datenanalyse der Kaufmännische Krankenkasse – KKH hervor. Demnach stieg der Anteil schulpflichtiger Heranwachsender, die unter motorischen Entwicklungsstörungen leiden, von 2012 auf 2022 um 44 Prozent. Motorische Entwicklungsdefizite können die Grobmotorik betreffen sowie die Feinmotorik. Die Corona-Pandemie mit zeitweise geschlossenen Schulen und Sportvereinen habe den Trend bei den Jüngsten hin zu Bewegungsarmut forciert. Dies könne langfristig fatale körperliche wie seelische Folgen für junge Menschen haben. Angelehnt an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sagt die KKH, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche täglich mindestens 60 Minuten körperliche Aktivität durchführen sollten.P.E.