AfD: Posten vorenthalten
Berlin – Der AfD-Kandidat für das Amt eines Stadtrates in Berlin-Marzahn-Hellersdorf ist in der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gescheitert. Die Klagen gegen die Nichtberücksichtigung der AfD vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht ebenfalls. In dem Gesetz über die Bildung der Bezirksämter heiß es, das Amt setze sich proportional zum bezirklichen Wahlergebnis aus den von den verschiedenen Fraktionen vorgeschlagenen und von der BVV gewählten Kandidaten zusammen. Die CDU stellt in der BVV 19 Vertreter, die AfD zwölf, die SPD zehn, die Linkspartei neun, die Grünen drei und die Tierschutzpartei zwei. Die CDU stellt die Bezirksbürgermeisterin und drei Stadträte, die Linke einen. Der der AfD zustehende Posten bleibt vakant, ein Übergehen des Vorschlagsrechts an eine andere Partei ist unzulässig. Die Grünen kommentierten das Urteil des Oberverwaltungsgerichts: „Marzahn-Hellersdorf bleibt stabil.“ F.B.


