27.04.2026

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Folge 11-24 vom 15. März 2024 / Nord-Stream-Anschläge / Nun ermitteln nur noch Russland und Deutschland / Nach Schweden hat auch Dänemark die Ermittlungen eingestellt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-24 vom 15. März 2024

Nord-Stream-Anschläge
Nun ermitteln nur noch Russland und Deutschland
Nach Schweden hat auch Dänemark die Ermittlungen eingestellt
Wolfgang Kaufmann

Am 26. September 2022 fand der bislang schwerste Anschlag auf die deutsche Energie-Infrastruktur statt. Unbekannte Täter sprengten drei der vier Stränge der Unterwasser-Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 auf dem Meeresgrund südöstlich und nordöstlich von Bornholm und damit in den jeweiligen Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) Dänemarks und Schwedens. Deswegen beteiligten sich auch Ermittler aus den beiden skandinavischen Königreichen an der Aufklärung der Terrorakte. Diese haben ihre Arbeit allerdings nun eingestellt. 

Mats Ljungqvist von der schwedischen Staatsanwaltschaft begründete den Rückzug mit dem Umstand, dass man keine Hinweise auf eine Tatbeteiligung schwedischer Bürger gefunden habe – vielmehr müsse von der Aktion „eines staatlichen Akteurs“ ausgegangen werden, womit die Justiz seines Landes „nicht zuständig“ sei. 

Ähnlich argumentierte die Kopenhagener Polizei: Sie habe im Einvernehmen mit dem dänischen Inlands-Geheimdienst PET entschieden, die „strafrechtlichen Ermittlungen zu den Explosionen abzuschließen“, weil die Täter, welche die Pipelines „sabotierten“, nicht gefunden werden konnten. 

Damit ermitteln nun nur noch Russland und Deutschland wegen der Anschläge. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen eines internationalen Terrorakts eingeleitet, stößt damit aber an Grenzen, weil ihr jegliche Form von Rechtshilfe seitens der anderen involvierten Staaten verweigert wird. 

Hierzulande liegt der Fall federführend bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, wobei diese offenbar Amtshilfe vom Bundeskriminalamt erhält. Dahingegen ist nichts über eine Beteiligung des deutschen In- und Auslandsgeheimdienstes bekannt.

Die Ermittlungen stehen seit dem 4. März unter der Aufsicht des neuen Generalbundesanwaltes Jens Rommel, der zuvor Richter am Bundesgerichtshof beziehungsweise mit der Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen befasst war. Er löste Peter Frank ab, dem es während seiner Amtszeit nicht gelungen war, substanzielle Erfolge bei der Suche nach den Verantwortlichen für die Anschläge zu erzielen. 

Bislang wurden Presseanfragen zum Stand der Ermittlungen stets mit Verweisen auf das „Staatswohl“ und die „Restriktionen der Third-Party-Rule“ abgeschmettert, denen zufolge keine Informationen preisgegeben werden dürfen, die von Geheimdiensten anderer Länder stammen.

Nun stellt sich die Frage, ob Rommel ebenfalls so argumentieren kann, nachdem die Nachrichtendienste Dänemarks und Schwedens aus den Ermittlungen ausgestiegen sind. Andererseits ist der Generalbundesanwalt dem Bundesjustizminister gegenüber weisungsgebunden. Deswegen könnte jedes für die Bundesregierung politisch brisante Ermittlungsergebnis geheim bleiben. So wäre es kaum opportun, die USA oder die Ukraine als Täter zu entlarven. Alternative Möglichkeiten bestehen aber nicht – abgesehen von Schuldzuweisungen an Russland oder dem Eingeständnis einer Sprengung durch eigene Kräfte, um die Abhängigkeit von Moskau zu beenden.