19.04.2026

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Folge 13-24 vom 29. März 2024 / Cannabisgesetz / „Murks“ setzt sich durch / Abstimmung im Bundesrat offenbarte Uneinigkeit der Länderregierungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-24 vom 29. März 2024

Cannabisgesetz
„Murks“ setzt sich durch
Abstimmung im Bundesrat offenbarte Uneinigkeit der Länderregierungen
Hagen Ritter

Der Bundesrat hatte am 22. März die Chance, das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis noch zu stoppen. Obwohl es auch in der SPD und bei den Grünen massive Bedenken gab, verzichtet die Länderkammer darauf, das Gesetz aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach­zubessern.

Nachdem schon der Bundestag dem Gesetz zugestimmt hatte, war eine Zustimmung des Bundesrates nicht mehr notwendig. Jedoch hatte die Länderkammer die Möglichkeit, noch Einspruch einzulegen, bevor das Gesetz zum 1. April in Kraft tritt. 

Vor der Sitzung des Bundesrates hatte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach dafür geworben, die Einführung der Cannabislegalisierung auf Anfang Oktober zu verschieben. Der Grünen-Politiker hatte dabei auf einen immensen Aufwand für die Justiz hingewiesen. Teil des Gesetzes ist nämlich eine Amnestieregelung für Personen, die wegen Cannabisbesitz verurteilt wurden. Laut der Regelung sollen bereits verhängte Haft- und Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sein sollen, beim Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. Die Schwierigkeit dabei: Gerichte haben Strafen oftmals wegen mehrerer Delikte verhängt. Durch die Amnestie muss die Justiz nun den Anteil der Strafe herausrechnen, der sich auf den Cannabisbesitz bezieht. 

Juristen sorgen sich wegen möglicher Verfahrensfehler

Allein in Nordrhein-Westfalen müssen die Staatsanwaltschaften rund 60.000 Altfälle überprüfen. Bundesweit geht es sogar um 210.000 Strafakten, die durchgesehen werden müssen. 

Mit Sorgen sehen Juristen insbesondere solche Altfälle, bei denen Personen verurteilt wurden, weil bei ihnen bis zu 50 Gramm Cannabis in der Wohnung sichergestellt wurden. Im Strafrecht galt dies bislang als „nicht geringe“ Menge des Betäubungsmittels. Mit der schnellen Einführung des Gesetzes zum 1. April und der Fülle der Fälle droht den Staatsanwaltschaften nun, dass sie in eine Zwickmühle geraten: Passieren bei der Überprüfung der Altfälle Fehler, könnte dies zu Angelegenheiten werden, die vor Gericht landen – entweder wegen des Verdachts auf Strafvereitlung oder aber wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung, weil Verurteilte zu spät aus der Haft entlassen wurden.

 Es war nicht nur Nordrhein-Westfalens grüner Justizminister, der darauf hingewiesen hat, dass die Justiz mit der Prüfung der Altfälle vor eine Aufgabe gestellt wird, die sie in der kurzen Zeit nicht bewältigen kann. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte eine Verschiebung der Cannabis-Legalisierung gefordert, weil „dieses Gesetz in vielen Fragen in dieser Zeit schwer oder gar nicht umsetzbar ist“. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von einem „handwerklich verkorksten“ Gesetz. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte mit Blick auf das Cannabisgesetz, das Vorhaben müsse unbedingt gestoppt werden: „Das ganze Vorhaben ist Murks“, so Söder.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) kritisierte, Lauterbach wolle die Umsetzungsprobleme der Länder nicht wahrhaben. Der einzige Maßstab des Ministers scheine zu sein, Cannabis um jeden Preis gesellschaftsfähig zu machen. 

Ampel sah in Verzögerung Gefahr

Trotz der absehbaren Probleme stimmten am 22. März im Bundesrat nur Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland dafür, Lauterbachs Gesetz an den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu überweisen. 

Bemerkenswert fiel das Abstimmungsverhalten von Sachsen aus. Wegen unterschiedlichen Bewertungen des Cannabisgesetzes hatte sich die Regierung aus CDU, SPD und Grünen auf eine Enthaltung im Bundesrat geeinigt. Bei der Abstimmung votierte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dann aber für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sein Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) und der Vizeministerpräsident Wolfram Günther (Grüne) signalisierten Enthaltung. Diese uneinheitliche Stimmabgabe wertete Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) als ungültig. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) stimmte im Bundesrat für eine Einschaltung des Vermittlungsausschusses, obwohl mit den Regierungspartnern CDU und Grünen Enthaltung vereinbart worden war.

Dass trotz der parteiübergreifenden Kritik an dem Cannabisgesetz der Bundesrat auf ein Vermittlungsverfahren verzichtet hat, lag aus Sicht von Beobachtern an Befürchtungen innerhalb der Ampel-Parteien, dass eine Verzögerung des Vorhabens der Union genützt hätte. CDU-Chef Friedrich Merz hatte vor der Abstimmung im Bundesrat tatsächlich die Hoffnung geäußert, dass das Cannabisgesetz im Vermittlungsausschuss „bleibt und dort nie wieder herauskommt“.