28.04.2026

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Folge 15-24 vom 12. April 2024 / Beispiel Brandenburg / Polizei wurde zur Überwachung der Maßnahmen eingesetzt / Polizeidirektionen wollen nichts von speziellen Anweisungen wissen – Berichte von verdeckten Einsätzen widersprechen dem

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-24 vom 12. April 2024

Beispiel Brandenburg
Polizei wurde zur Überwachung der Maßnahmen eingesetzt
Polizeidirektionen wollen nichts von speziellen Anweisungen wissen – Berichte von verdeckten Einsätzen widersprechen dem

Auf Initiative der AfD hat der Brandenburger Landtag die Corona-Untersuchungsausschüsse 7/1 und 7/3 eingesetzt, die überprüfen sollen, ob das Handeln der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie angemessen, erforderlich und wirksam war. Dabei wurde am 16. Februar und 11. März dieses Jahres auch das Verhalten der Polizei während der „Corona-Spaziergänge“ unter die Lupe genommen.

So sollte der Leiter der Polizeidirektion Ost, Mike Toppel, zu einem Todesfall am Rande der Demonstration in Wandlitz am 24. Januar 2022 Stellung nehmen. Damals war der Musiker Boris Pfeiffer nach dem „Einsatz einfacher körperlicher Gewalt“ durch die Polizei zusammengebrochen und kurz danach verstorben – laut Angaben des Ausschussmitgliedes Lars Hünich (AfD) behinderten die Beamten 15 Minuten lang die medizinische Versorgung des Bewusstlosen. Toppel sagte hierzu, dass der Vorfall keinerlei Konsequenzen für die beteiligten Einsatzkräfte hatte.

Außerdem gab er zu Protokoll, nichts von speziellen Anweisungen bezüglich eines verschärften Vorgehens gegen Corona-Maßnahmenkritiker zu wissen. Das steht jedoch im Widerspruch zu der expliziten Forderung des brandenburgischen Generalstaatsanwaltes Andreas Brehm, Straftaten im Verlaufe von Corona-Demonstrationen mit besonderem Nachdruck zu verfolgen.

Des Weiteren konnte sich Toppel an keinen einzigen Fall von Remonstration in seinem Verantwortungsbereich erinnern, bei dem es um den Einsatz gegen „Corona-Spaziergänger“ ging. Unter Remonstration versteht man das Recht eines jeden Beamten, Bedenken gegen die Zulässigkeit dienstlicher Anordnungen bei seinem Vorgesetzten geltend zu machen. Das Gleiche wie Toppel sagten auch die Leiter der drei anderen Brandenburger Polizeidirektionen aus. Dem hielt Hünich entgegen, ihm lägen mehrere Berichte über Remonstrationen vor, wonach er hinzufügte: „Was wir gehört haben, ist, dass die, die remonstriert haben, sofort kaltgestellt wurden.“

Bemerkenswert war darüber hinaus der Auftritt von Sven Bogacz, dem Chef der Polizeidirektion Süd. Der berichtete unter anderem von seinen verdeckten Einsätzen unter den Corona-Demonstranten, bei denen ihm vielfältige Formen „konspirativen Verhaltens“ zum Zwecke der „Delegitimierung des Staates“ aufgefallen seien. 

Außerdem bejahte er die Frage, ob sich die Polizei bei ihren Entscheidungen über die zwangsweise Auflösung von Versammlungen an den offiziell verkündeten Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Institutes orientiert habe. Wie heute feststeht, entbehrten diese Daten jedweder verlässlichen Grundlage. W.K.