28.10.2026

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Folge 15-24 vom 12. April 2024 / Bundesamt für Verfassungsschutz / BfV auf Abwegen / Haldenwang verteidigt sein Amt – doch die Kritik wird immer lauter

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-24 vom 12. April 2024

Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV auf Abwegen
Haldenwang verteidigt sein Amt – doch die Kritik wird immer lauter
Robert Mühlbauer

Es ist ein ungewöhnlicher Schritt, dass Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), öffentlich zu Kritik an seiner Behörde Stellung nimmt. Offenbar hat der Druck zugenommen. Laut einer Insa-Umfrage halten es 48 Prozent der Deutschen für wahrscheinlich, dass der Verfassungsschutz politisch missbraucht werde (siehe PAZ Nr. 14, Seite 4). 

In einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) kurz nach Ostern verteidigte Haldenwang nun sein Amt. Allein die Überschrift klang provokant: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“. Haldenwang schrieb, das BfV und seine Arbeit würden immer häufiger infrage gestellt. „Es ist die Rede von einer ‚Gesinnungspolizei‘, einer ‚Sprachpolizei‘ oder auch von einem ‚Regierungsschutz‘.“ Politische Meinungen würden als extremistisch diskreditiert, sobald sie vom Mainstream abwichen oder Regierungshandeln kritisierten.

Das stimme alles nicht, so Haldenwang, der sich als besonders eifriger Gegner der AfD hervorgetan hat. Zwar gelte in Deutschland Meinungsfreiheit, aber die Behörde habe das Recht, auch bei legalen Meinungsäußerungen einzugreifen. Auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“, dozierte Haldenwang. Etwa „wenn zulässige Kritik und demokratischer Protest in Teilen umschlägt, eskaliert und zu aggressiver, systematischer Delegitimierung staatlichen Handelns wird“.

Kritik aus der Wissenschaft

Besonders der Begriff der „Delegitimierung staatlichen Handelns“, die Haldenwang unterbinden will, stößt Kritikern sauer auf. Der Rechtswissenschaftler Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg sagte der „Neuen Zürcher Zeitung“ („NZZ“): Delegitimierung sei kein verfassungsschutzrechtlicher Begriff, sondern eine „Erfindung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“. Man könne, wenn man die Kategorie weit auslege, „jede überspitzte Kritik an der Politik, an Politikern und ihren Entscheidungen darunter fassen. Das halte ich für eine äußerst bedenkliche Entwicklung.“ Der Verfassungsschutz könne damit zur Bedrohung für die demokratische Ordnung werden. 

So sieht es auch der Juraprofessor Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg. Das Vorgehen sei auch deshalb so problematisch, weil das BfV weisungsgebunden dem Innenministerium unterstellt ist, aktuell Nancy Faeser (SPD). Boehme-Neßler sagte, er sehe die Gefahr eines politischen Missbrauchs des Verfassungsschutzes.

Kritik aus dem Regierungslager

Wenige Tage später antwortete FDP-Bundestagsvize Wolfgang Kubicki in der „FAZ“ auf Haldenwang und griff ihn scharf an: „Dass dem Behördenchef seit geraumer Zeit eine ordentliche politische Schlagseite nachgesagt wird, ist ihm nicht verborgen geblieben. Wer allerdings erklärt, auch der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken, der muss sich selbstverständlich Fragen nach seinem Amtsverständnis gefallen lassen.“ Das BfV mit 4000 Mitarbeitern müsse in einem Rechtsstaat „über jeden Zweifel erhaben sein“. Kubicki ließ durchblicken, dass er erhebliche Zweifel an Haldenwangs Amtsführung habe.

Kritik vom Vorgänger

Besonders heikel ist der Umgang mit dem direkten Vorgänger im Amt des BfV-Präsidenten, Hans-Georg Maaßen, der sich gerade mit der Werteunion als Parteigründer betätigt hat. Haldenwang hat Maaßen in einem 20-seitigen Dossier als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen lassen. Der Ex-Präsident wird nun also selbst „beobachtet“. Das ist schon ungewöhnlich. Maaßen hat angekündigt, sich dagegen gerichtlich zur Wehr zu setzen. Gegenüber der Wochenzeitung „JUNGE FREIHEIT“ („JF“) sagte er: „Wenn Sie den 20-seitigen Bescheid des Verfassungsschutzes lesen, finden Sie dort keine Aussage von mir, die sich in irgendeiner Weise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Ganz im Gegenteil: Ich mache mir große Sorgen um den Erhalt unserer Freiheiten.“ 

Der Verfassungsschutzbericht konstruiere weitgehend eine „Kontaktschuld“. Beispielsweise notiere er, ob unter den Zuhörern einer Maaßen-Veranstaltung auch ein Rechtsextremist gewesen sei oder ob solche Maaßen-Beiträge auf Twitter kommentieren oder ein Like geben. „Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, Kontaktschuldschnüffelei zu betreiben“, sagte Maaßen in der „JF“. Der Verfassungsschutz sei nicht befugt, Menschen zu beobachten und zu verfolgen, welche die Bundesregierung kritisieren.

Von einem Verfassungsschutz-Freund zum -Kritiker gewandelt hat sich Matthias Brodkorb, der frühere SPD-Kultus- und -Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern. Als Autor des neuen Buchs „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ (siehe Seite 22) erregt Brodkorb derzeit Aufsehen. „Ich war einmal glühender Anhänger des Verfassungsschutzes, bis ich im Sommer 2022 das erste Mal die Gelegenheit hatte, intensiv interne Unterlagen der Behörde sichten zu können. Und diese Akten zu verschiedenen Fällen von links bis rechts sind intellektuell erschütternd“, sagte er der „Welt“ in einem Interview. Der Verfassungsschutz greife mit unklaren Begriffen in Grundrechte von Leuten ein, warnte Brodkorb, und damit schade er selbst der Verfassungsordnung.