Issa Remmo, bislang staatenloses Oberhaupt einer arabischen Großfamilie, hat laut Recherchen des Onlineportals „Wir sind Müritzer“ seinen Wohnsitz von Berlin nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen deutschen Pass beantragt. Einige Mitglieder der Familie Remmo werden für schwere Straftaten, etwa den Einbruch im Dresdner Grünen Gewölbe, verantwortlich gemacht. Issa Remmo selbst ist jedoch nicht vorbestraft. Laut Medienberichten verfügt er zudem über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Der Umzug und das Einbürgerungsgesuch haben sich schnell zu einem Politikum entwickelt. Offenbar suchen das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Berlin als Remmos bisheriger Wohnort und der Bund nach Möglichkeiten, die Einbürgerung zu verhindern. Dazu melden sich auch Politiker mit starken Forderungen zu Wort. Laut „Bild“-Zeitung hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) an die örtlichen Behörden appelliert: „Kein deutscher Pass für Kriminelle, keiner für Antisemiten, keiner für Menschen, die nicht glasklar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, keiner für Männer, die die Gleichberechtigung von Frauen missachten, und kein deutscher Pass für Menschen, die nicht selbst für sich und ihre Familie sorgen können.“
Remmo: Gleiches Recht für alle
Während solche Wortmeldungen in der Bevölkerung auf Zustimmung treffen dürften, musste sich Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel inzwischen den Vorwurf gefallen lassen, er versuche, sich mit seinen Äußerungen zu Issa Remmo zu profilieren. Mit Blick auf die Aufregung um den Umzug von Berlin nach Mecklenburg sagte Diestel: „Ich kenne Issa Remmo nicht, aber gegen den Mann liegt offenbar nichts vor. Dementsprechend darf er auch umziehen und ein Haus mieten.“ Diestel, letzter und demokratisch gewählter Innenminister der DDR, wies im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsantrag zudem darauf hin, dass das deutsche Recht für alle und jeden gleich gelte: „Soweit ich weiß, ist der Herr bisher nicht vorbestraft. Und wenn dem so ist, dann steht ihm die Staatsbürgerschaft zu.“
Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern tun tatsächlich gut daran, die diversen Forderungen von Politikern zum Umgang mit dem Einbürgerungsantrag Issa Remmos zu ignorieren und den Antrag streng nach Gesetzeslage zu prüfen. Steht am Ende der Prüfung nämlich eine Ablehnung des Einbürgerungsersuchens, dann muss die Ausländerbehörde dies rechtssicher begründen können. Sollten sich Anhaltspunkte finden lassen, dass die Bearbeitung des Antrags auf politischen Druck hin nicht rechtsstaatlich verlaufen ist, wird ein versierter Anwalt dies vor einem Verwaltungsgericht mit Sicherheit aufgreifen, um die Entscheidung der Ausländerbehörde anzufechten.
Gesetze „unter aller Kanone“
Die markigen Sprüche einiger Politiker zum Einbürgerungsantrag haben noch aus einem anderen Grund einen Beigeschmack: Sie können als Versuch gesehen werden, ein teilweise jahrzehntelanges Versagen der Politik zu kaschieren. Im Kampf gegen Clankriminalität sind Polizisten, Staatsanwälte und auch die Mitarbeiter von Ausländerbehörden immer wieder im Stich gelassen worden. Ein Blick auf die Berliner Politik lohnt dabei ganz besonders. Berliner Ermittler hatten im Jahr 2000 beispielsweise eine Ermittlungsgruppe „GE Ident“ gegründet, die sich speziell mit der Klärung von Identitäten von Straftätern befasste, die vorgaben, Bürgerkriegsflüchtlinge zu sein. Die Ermittler hatten einen extrem genauen und sogar bundesweiten Überblick über die Strukturen von Großclans. Nichtsdestotrotz wurde die erfolgreiche Ermittlungsgruppe 2008 aufgelöst.
Mittlerweile erklären Teile von SPD, Grünen und Linkspartei sogar den Begriff „Clankriminalität“ zum Tabu und stellen Ermittler unter Rassismusverdacht. Versäumnisse muss sich auch der Bundestag als Gesetzgeber gefallen lassen. Immer häufiger beklagen Juristen, dass Gesetzestexte vom juristischen Handwerk her „unter aller Kanone“ seien. Schwammige Formulierungen und weite Ermessensspielräume haben auch im Aufenthaltsrecht dazu geführt, dass Bearbeiter in den Ausländerämtern oft besser fahren, wenn sie Anträge gleich durchwinken, als dass sie später vor einem Verwaltungsgericht eine Niederlage kassieren.


