Am 1. April 2005 trat das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft, das von der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder auf den Weg gebracht worden war. Seither müssen die Kreditinstitute über Konten, Depots und Schließfächer ihrer Kunden Auskunft geben, wenn staatliche Behörden eine entsprechende Anfrage stellen. Damit soll die gleichmäßige, gerechte Besteuerung aller Bürger gewährleistet und der Kampf gegen Geldwäsche und Sozialmissbrauch erleichtert werden.
Eine Verfassungsbeschwerde der Volksbank Raesfeld gegen das Gesetz wies das Bundesverfassungsgericht am 13. Juni 2007 zurück. Dies kommentierte der Geschäftsführer des Geldinstitutes, Hermann Bürbaum, mit den Worten: „Das Bankgeheimnis in Deutschland ist tot.“
Zwischen 2005 und 2023 wurden fast vier Millionen Kontendaten abgefragt, ohne dass die Betroffenen hiervon erfuhren, wobei der Trend nur in eine Richtung ging, nämlich nach oben. Gab es 2005 noch gut 10.000 Abrufe, stieg deren Zahl 2010 auf rund 58.000 und 2015 auf mehr als 300.000. Dem folgte ein Sprung auf rund eine Million im Jahre 2020. 2023 erhielten die Banken schließlich mehr als 1,4 Millionen Anfragen.
Diese Entwicklung resultierte vor allem aus zwei Faktoren. Zum einen weitete der Gesetzgeber die Zugriffsrechte kontinuierlich aus. Beispielsweise können seit 2013 auch Gerichtsvollzieher, Arbeitsämter und Sozialbehörden Auskunft beantragen, wovon insbesondere die Gerichtsvollzieher intensiv Gebrauch machten. Diese begannen mit 61.760 Aufrufen und stellten 2023 dann bereits 844.427 Auskunftsersuchen. Zum anderen wurde der Zugriff auf die Daten durch die Umstellung von papiergebundenen auf elektronische Verfahren erheblich erleichtert.
Außerdem trat nun im Zuge einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer an die Adresse der Bundesregierung zutage, dass auch der deutsche Inlandsgeheimdienst von dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit profitiert, wobei aber deutliche Unterschiede zwischen der Zeit vor und nach dem Amtsantritt der Ampelkoalition bestehen.
Zuerst verzichtete der Verfassungsschutz komplett auf den Abruf von Kontodaten, und dann hielt er sich lange Zeit stark zurück. Nach 63 Anfragen im Jahre 2015 waren es 2020 gerade einmal 91. Dahingegen registrierten die Geldinstitute 2022 plötzlich 606 Auskunftsersuchen der Haldenwang-Behörde. Und im Folgejahr holte diese sogar in 984 Fällen Informationen über die Konten von Bankkunden ein.
Doch das reicht Innenministerin Nancy Faeser (SPD) offensichtlich noch nicht. Denn sie will das Bundesverfassungsschutzgesetz dahingehend ändern, dass der Inlandsgeheimdienst nicht nur bei nachweislich volksverhetzenden oder gewaltorientierten Bestrebungen Finanzermittlungen anstellen darf, sondern bereits auch beim Verdacht auf ein irgendwie geartetes „Gefährdungspotential“ seitens der Kontoinhaber. Wobei die Zielrichtung des Ganzen klar ist, denn an erster Stelle steht der Auftrag: „Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen.“

