29.07.2026

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Folge 16-24 vom 19. April 2024 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 16-24 vom 19. April 2024

Meldungen

Volksinitiative gegen Gendern 

Hannover – In Niedersachsen fordert eine Volksinitiative: „Stoppt Gendern in Niedersachsen.“ Sie will den Landtag und die Landesregierung dazu verpflichten, dass Behörden und Bildungseinrichtungen in der amtlichen Kommunikation und bei Veröffentlichungen die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung einhalten. Die Initiative strebt an, dass sämtliche Varianten von Gender-Sonderzeichen in der offiziellen internen und externen Kommunikation keine Verwendung finden und öffentliche Unternehmen sowie die niedersächsischen Rundfunkeinrichtungen aufgefordert werden, diese Vorgaben zu übernehmen. Für eine Volksabstimmung müssen die Initiatoren bis zum 7. März 2025 mindestens 70.000 Unterschriften sammeln.bk





Immer mehr Schlapphüte

Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sucht neues Personal. Deshalb hat es eine Werbekampagne unter dem Motto „Im Auftrag der Demokratie! Werde Verfassungsschützer*in“ gestartet. Die Stellenanzeigen signalisieren unter anderem Bedarf an „Elektroniker/-innen … (m/w/d) für die operative Einsatztechnik“, worunter wohl auch Abhöranlagen fallen. Ebenso begehrt sind Volljuristen, die vor allem Sachverhalte mit „Extremismus-/Terrorismusbezug“ bearbeiten sollen. Um eine möglichst große Reichweite zu erzielen, hat der deutsche Inlandsgeheimdienst einen Instagram-Kanal eröffnet. Jedoch entfernten die Betreiber des sozialen Netzwerkes die dort geschaltete Werbung, weil notwendige Informationen über die Finanzierung der Anzeigen fehlten. Die Mitarbeiterzahl des BfV wächst seit Jahren kontinuierlich von 2813 im Jahr 2015 auf derzeit weit über 4000.W.K.





Bußgelder bei Cannabis

München – Der Freistaat Bayern ahndet Verstöße gegen das Cannabisgesetz mit hohen Bußgeldern. So soll das Rauchen von Cannabis in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen mit einem Bußgeld von 1000 Euro bestraft werden. Personen, die mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzen oder bei sich führen, droht im Freistaat ein Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro. Für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen sind sogar Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich. Der Freistaat ist das erste Bundesland, das im Zusammenhang mit dem seit dem 1. April geltenden Cannabisgesetz einen solchen Bußgeldkatalog erlassen hat.H.M.





Berichtigung

In einem Beitrag auf dieser Seite wurde Thomas Geisel vergangene Woche irrtümlicherweise als ehemaliger Oberbürgermeister von Frankfurt an der Oder tituliert. Tatsächlich war Geisel Oberbürgermeister von Düsseldorf. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.d. Red.