Erstmals ist in Berlin ein Urteil nach dem 2020 verabschiedeten „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG) ergangen: Die Berliner Polizei muss dem Studenten Syed D. eine Entschädigung von 750 Euro zahlen. Bei einer Verkehrskontrolle im Jahr 2020 soll N. auf dem Fahrrad fahrend sein Smartphone bedient haben, was unzulässig ist. Auf die Frage, woher er komme, soll der Student „Bochum“ geantwortet haben. Darauf hatte der Beamte nachgefragt, woher er „wirklich“ komme. Dadurch fühlte sich N. „rassistisch“ diskriminiert. Nachdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde zunächst ergebnislos blieb, intervenierte die Leiterin der Berliner Antidiskriminierungsstelle. Eine Entschuldigung der Polizei für das Verhalten des Kollegen wurde vom Gericht als unzureichend betrachtet. Es kam zum Verfahren mit dem genannten Urteil. Dass sich der Student und dessen Begleiter bei der Kontrolle gegenüber dem Beamten aggressiv verhalten haben sollen, wurde bei dem Urteilsspruch laut Medienberichten nicht berücksichtigt. H.H.

