Am 23. April wurde der Deutsch-Chinese Jian Guo, seit 2019 Assistent des Spitzenkandidaten der AfD für die nächste Europawahl Maximilian Krah, in Dresden verhaftet. Die Festnahme erfolgte nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft aufgrund von „Erkenntnismitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz“. Guo wird Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll im Dienste des Ministeriums für Staatssicherheit der Volksrepublik China (ZRGGA) chinesische Oppositionelle in Deutschland ausspioniert haben. Dazu kommt angeblich noch die Übergabe von sensiblen Dokumenten aus dem EU-Handelsausschuss.
Einen Tag nach Guos Inhaftierung leitete die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zwei Vorermittlungsverfahren gegen Krah zur Prüfung des Anfangsverdachts auf Abgeordnetenbestechung ein. Damit geriet die AfD im Vorfeld der EU-Wahlen erneut unter Druck, nachdem vorher bereits Anschuldigungen gegen die Nummer 2 der AfD für die Europawahl, Petr Bystron, laut geworden waren, bei denen es um angebliche Geldzahlungen aus Russland ging.
Am 27. April meldete die „Bild“-Zeitung, dass Guo von Dezember 2007 bis August 2018 als Informant des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) fungiert habe. Zunächst sei der damalige Germanistik- und Geschichtsstudent der TU Dresden vergeblich an den Bundesnachrichtendienst herangetreten, um sich als geheimer Mitarbeiter zu verdingen, bevor er bald darauf zum Kontaktmann des LfV Sachsen avanciert sei. In dieser Eigenschaft habe Guo, der parallel ein kleines Importunternehmen für Leuchten betrieben habe und bis 2015 Mitglied der SPD gewesen sei, wohl vor allem über in Deutschland und Europa tätige Personen, Firmen, Vereine und Gruppierungen mit möglichen Kontakten zu chinesischen Nachrichtendiensten berichtet.
Allerdings sei der 2014 eingebürgerte Immigrant dann nach Informationen aus Sicherheitskreisen in Verdacht geraten, ein Doppelagent zu sein. Daraus habe 2016 eine „konfrontative Befragung“ durch den Inlandsgeheimdienst resultiert, die ohne Ergebnis geblieben sei. Dennoch habe das Landesamt in Dresden 2018 beschlossen, Guo „abzuschalten“. Und im Dezember des Folgejahres sei sich der Verfassungsschutz schließlich sogar ganz sicher gewesen, dass der Deutsch-Chinese für das ZRGGA spioniert habe.
Diverse Fragen lässt allerdings auch dieser „Bild“-Beitrag unbeantwortet: Wieso wurde Guo nicht schon Ende 2019 verhaftet? Wie konnte er die obligatorische Sicherheitsüberprüfung anlässlich seiner Einstellung bei Krah ohne Probleme überstehen? Wieso hat das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen den EU-Abgeordneten nicht vor seinem dubiosen Mitarbeiter gewarnt?
Laut dem früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen finden in ähnlich gelagerten Fällen normalerweise „Sensibilisierungsgespräche“ mit den betroffenen Parlamentariern statt. Krah zieht hieraus folgenden Schluss: „Die Sicherheitsbehörden haben offensichtlich Kenntnisse gehabt, haben mich nicht informiert und lassen die Bombe kurz vor dem Wahltermin platzen.“


