17.04.2026

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 19-24 vom 10. Mai 2024 / Bildung / Gewalt an Schulen dürfte Lehrermangel verschärfen / Berlin und Brandenburg suchen händeringend nach Lehrkräften – Doch Meldungen schrecken ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-24 vom 10. Mai 2024

Bildung
Gewalt an Schulen dürfte Lehrermangel verschärfen
Berlin und Brandenburg suchen händeringend nach Lehrkräften – Doch Meldungen schrecken ab

Die Länder Berlin und Brandenburg suchen händeringend nach Lehrern. Die Landesregierung in Potsdam will zur Milderung des Lehrermangels nun Lehrkräften ab 63 Jahren eine Prämie von fast 11.000 Euro zahlen, wenn sie über die Pensionsgrenze hinaus weiter unterrichten. Berlin hat bereits vergangenes Jahr die Verbeamtung von Lehrern wiedereingeführt. Doch solchen Anreizen wirkt eine Entwicklung entgegen, die auf potentielles Lehrpersonal sehr abschreckend wirken dürfte: Bundesweit kommt es immer öfter zu Gewalt an Schulen. Und diese richtet sich inzwischen auch in zunehmendem Maß gegen Lehrer. 

Laut einer Umfrage der Robert-Bosch-Stiftung klagen deutschlandweit 47 Prozent der Lehrkräfte über psychische oder physische Gewalt. Berlins Verwaltungsgericht hat sich vor Kurzem mit einem Fall beschäftigt, bei dem zwei Lehrkräfte von einem verhaltensauffälligen Schüler mit einer Schere angegriffen wurden. Seiner Klassenlehrerin soll der Junge eine Schere an den Hals gehalten haben, eine andere Lehrerin erhielt mit einer Schere sogar einen Stich in den Rücken. Der Schüler mit Autismus hatte die 5. Klasse besucht, war seit Anfang März aber wegen des Angriffs vom Unterricht ausgeschlossen gewesen. 

Nachdem die Eltern des Schülers jedoch gegen den Unterrichtsausschluss geklagt hatten, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am 25. April, dass der Junge vorläufig wieder am Unterricht teilnehmen darf. Zur Begründung verwies das Gericht auf das Fehlen einer Rechtsgrundlage für den Unterrichtsausschluss. Berlins Schulgesetz sieht allerdings durchaus die Möglichkeit vor, die Schulpflicht „vorübergehend ganz oder teilweise ruhen“ zu lassen.

Das Verwaltungsgericht sieht in dem Unterrichtsausschluss des Jungen allerdings „einen erheblichen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Schülers auf Bildung“. Der entsprechende Passus des Schulgesetzes sei nicht mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar, also rechtswidrig, argumentieren die Richter.

Ein Gewaltvorfall in Cottbus ist sogar zum Thema einer Sondersitzung des Bildungsausschusses im Landtag von Brandenburg geworden. In der Stadt war eine Lehrerin bei dem Versuch, einen Streit zu schlichten, krankenhausreif geprügelt worden. Am Vormittag des 20. April hatten sich zunächst vier Jugendliche, die laut einem Bericht selbst keine Schüler der Schule sind, Zutritt zum Schulhof einer Oberschule im Cottbusser Stadtteil Schmellwitz verschafft. Dort entwickelte sich ein Streit mit einem 17-jährigen Schüler. 

Die Auseinandersetzung verlagerte sich nach kurzer Zeit vor das Schulgelände und eskalierte. Am Ende waren bis zu 30 Personen an dem Streit beteiligt. Neben der Lehrerin, die versucht hatte, zu schlichten, landete auch der 17-Jährige mit Verletzungen im Krankenhaus. Zwei der Beteiligten der Schlägerei nahm die Polizei vorübergehend in Gewahrsam. Laut Recherchen der „JUNGEN FREIHEIT“ handelt es sich bei den vier Tatverdächtigen und dem Opfer um deutsche, syrische und libysche Staatsbürger. H.M.