Asylverfahren auslagern
Brüssel – Eine Gruppe von EU-Staaten setzt sich bei der EU-Kommission für die Auslagerung von EU-Asylverfahren in Drittländer ein. Einen entsprechenden Brief an die EU-Kommission haben Dänemark und die Tschechische Republik initiiert. Die Niederlande, Italien, die baltischen Staaten und weitere EU-Länder unterstützen die Forderung. Bei dem sogenannten Ruanda-Modell sollen über Abkommen mit Nicht-EU-Ländern Immigranten, die beispielsweise versuchen, über das Mittelmeer in die EU zu gelangen, in Länder außerhalb der EU gebracht werden. Ein entsprechendes Abkommen hat Italien im November 2023 mit Albanien geschlossen. Großbritannien bemüht sich, illegal ins Land gelangte Immigranten nach Ruanda zu überstellen. Die dänische Regierung hatte zum Jahresanfang eigene Pläne für ein Asylbewerberzentrum in Ruanda vorerst auf Eis gelegt, um sich stattdessen für eine EU-weite Lösung zur Auslagerung von Asylverfahren einzusetzen.H.M.
Gerichte sollen schneller sein
Rom – Mit einer Justizreform will Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni die Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten effizienter machen. Als Vorgabe der EU-Kommission muss Italien bis 2026 eine Senkung der Verfahrensdauern um mindestens 40 Prozent erreichen. In Italien dauern Zivilverfahren mit durchschnittlich 1100 Tagen dreimal so lange wie im Schnitt der OECD-Staaten. Durch lange Bearbeitungszeiten verjähren jedes Jahr Tausende Straftaten. Als Teil der Reform plant Meloni die Selbstverwaltung der Justiz neu zu regeln. Für Disziplinarfälle soll künftig ein Gremium zuständig sein, das vom Parlament und nicht mehr vom Richterrat gewählt wird. Meloni will zudem den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs abschaffen. Anklagen gegen Amtsträger wegen Amtsmissbrauchs beschäftigen Italiens Justiz häufig über Jahre, enden aber in über 90 Prozent der Fälle mit einem Freispruch.H.M.
Nachzug wird erschwert
Wien – Über einen Erlass will Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine schärfere Regelung beim Familiennachzug von Ausländern durchsetzen. Demnach sollen Personen, die per Familiennachzug nach Österreich kommen wollen, künftig noch im Herkunftsland einen DNA-Test ablegen, falls Zweifel an der Echtheit vorgelegter Dokumente bestehen. Laut Innenministerium soll dies häufig der Fall sein. Derzeit wird nur bei einem Prozent der Anträge ein DNA-Test angefordert, künftig soll der Anteil auf etwa 50 Prozent steigen. Nach der Einreise und einem Asylantrag in Österreich soll die Identität der eingereisten Personen nochmals geprüft werden. Zudem will das Innenministerium für die Antragstellung außer dem Reisepass künftig auch die Vorlage einer Geburtsurkunde und einer Heiratsurkunde verlangen. Karner kündigte auch an, das Mindestalter der Ehepartner beim Familiennachzug auf 21 Jahre erhöhen zu wollen.H.M.


