Die Freigabe weiterer Militärhilfen durch den US-amerikanischen Senat mindert die aktuelle Problemlage der ukrainischen Streitkräfte im Krieg gegen Russland nur zum Teil. Immer öfter weisen Militärexperten darauf hin, dass der Ukraine nicht nur Waffen und Munition fehlen, sondern zunehmend auch Soldaten. Die Ankündigung Kiews, konsularische Dienste und die Ausstellung von Pässen an Männer im wehrpflichtigen Alter im Ausland einzustellen, soll nun den dringend benötigten Personalnachschub für die Front mobilisieren: „Ein Aufenthalt im Ausland entbindet einen Bürger nicht von seinen Pflichten gegenüber der Heimat“, so der Außenminister der Ukraine, Dmytro Kuleba. Polens Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz hat bereits Maßnahmen angekündigt, um Zehntausende von wehrpflichtigen Ukrainern wieder zurück in ihre Heimat zu schicken.
Inzwischen überschlagen sich auch deutsche Politiker mit Vorschlägen, wie der Ukraine bei der Rekrutierung Wehrpflichtiger geholfen werden könne. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) machte dabei auf das Dilemma aufmerksam, dass Deutschland beim Versuch, der Ukraine zu helfen, rechtsstaatliche Prinzipien wahren müsse, selbst wenn sie ukrainischen Interessen entgegenstehen.
Die Diskussion trägt freilich Züge einer Schaufensterpolitik. Den Ukrainern, die sich in Deutschland aufhalten, ist bis März nächsten Jahres nämlich eine Aufenthaltserlaubnis garantiert worden. Einige der nun präsentierten Ideen, etwa die Streichung von Bürgergeld für alle wehrpflichtigen Ukrainer, dürften vor Gerichten kaum Bestand haben. Chancen, Regelungen zu treffen, hätten zum Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine bestanden. Doch haben EU-Kommission und Bundesregierung mit der Aktivierung der EU-Massenzustrom-Richtlinie im März 2022 und der pauschalen Öffnung des deutschen Sozialsystems für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge Steuerungsmöglichkeiten weitgehend aus der Hand gegeben.


