Am 16. August 1895 kam es dem Bericht des Labiauer Landrates und späteren Mitbegründers der Deutschen Vaterlandspartei im Jahre 1917, Max Rötger, an die Regierung zu Königsberg zufolge zu einem von neun Holzarbeitern herbeigeführten Aufstand. „Statt zu arbeiten feierten und zechten (sie), und auf der wiederholten Aufforderung des Schneidemühlenbesitzers Skalweit sich nach Hause zu begeben, keine Folge gaben, sondern durch Lärmen Unfug verübten“.
In ähnlicher Weise berichtete die Tagespresse wie die „Hagener Zeitung“ vom 21. August 1895. Dagegen schrieben am
24. August deutsche Zeitschriften, dass zwölf Arbeiter der Schneidemühle von Skalweit in Labiau „wegen Lohnstreitigkeiten die Arbeit niedergelegt und auf dem Hofe des Grundstücks großen Lärm verursacht hatten“. Über den weiteren Ablauf gab es unterschiedliche Berichte. Landrat Rötger schrieb in seinem Bericht: „Skalweit nahm die Hilfe der städtischen Polizei in Anspruch, worauf zwei Polizisten und der hiesige berittene Gendarm Hoffmann nachmittags 6 ½ Uhr auf der Arbeitsstätte erschienen. Die Arbeiter sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen, verhöhnten vielmehr die Polizeibeamten und johlten.“
Laut „Hagener Zeitung“ hatten die Arbeiter die Polizisten tätlich angegriffen. Auf jeden Fall kam es zu einem Zusammenstoß, in dessen Verlauf Gendarm Hoffmann „nach mehrmaliger vorschriftsmäßiger Aufforderung von seiner Schusswaffe Gebrauch“ machte. Der Arbeiter Hermann Fischer wurde von einer Kugel in den Kopf tödlich getroffen, der Arbeiter Ludwig Wottrich im Becken lebensgefährlich und der Arbeiter Gustav Witt im rechten Oberschenkel schwer verletzt. Alle drei Arbeiter waren verheiratet und Familienväter. Die beiden Verletzten kamen ins Labiauer Krankenhaus, wo Wottrich kurz darauf seiner Verletzung erlag.
Das Protokoll des nach dem Vorfall suspendierten Gendarmen Hoffmann schilderte, dass einer der Arbeiter „einen Vertreter der Staatsgewalt“ vor die Brust gestoßen habe. Nachdem der Polizist Koslowski auf Hoffmanns Aufforderung, ihm seinen Karabiner zu holen, diesen gebracht hatte, wurden Koslowski und der hinzugekommene Stadtwachtmeister Grimm von den zwei Vorarbeitern und zehn Arbeitern angegriffen. Auf Zuruf Grimms zielte Hoffmann angeblich auf den Arm des Arbeiters Fischer, welcher Grimm festhielt, traf aber dessen Hinterkopf. Nach lautem Gejohle und neuem Angriff der Arbeiter schoss Hoffmann erneut, diesmal dem Arbeiter Witt in die Beine.
Verdacht, Sozialdemokraten zu sein
Rötgers abschließende Bemerkung „Alle beteiligten Arbeiter stehen im dringenden Verdacht, Sozialdemokraten zu sein“ und die Meldung der 1. Gendarmerie-Brigade vom Tod des Arbeiters Fischer an Innenminister Ernst von Köller und den Kaiser zeigte Wirkung bei der Reaktion der staatlichen Behörden. Das Innenministerium lobte das Verhalten des Gendarmen Hoffmann als „anerkennenswert“, während der Kaiser nachfragte, wieso Hoffmann vom Dienst suspendiert und nicht belobigt und dekoriert worden sei.
Regierungspräsident Bernhard Tieschowitz von Tieschowa sah in einem Schreiben vom 4. September 1895 an den Innenminister eine Versetzung Hoffmanns angezeigt, denn wegen der „großen Erregung, welche in Folge des gedachten Vorfalls unter der renitenten und zu groben Ausschreitungen leicht geneigten Schiffer- und Arbeiterbevölkerung der Stadt Labiau herrschte, war anzunehmen, dass, wenn Hoffmann seine Dienstfunktionen weiter in Labiau vornehme, nicht bloß dessen Person, sondern auch die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung in der genannten Stadt in erheblichem Grade gefährdet sei“.
Der Chef der Landgendarmerie von Rauch konnte sich „nicht des Eindrucks erwehren, dass durch einen rechtzeitigen und energischen Gebrauch der Hiebwaffe der beabsichtigte Erfolg wohl auch hätte erreicht werden können.“


