Fällen Richter Urteile auf der Grundlage des Jugendstrafrechts, ruft dies in Teilen der Bevölkerung oft Fassungslosigkeit bis Zorn hervor. Massiven Anfeindungen war etwa die Richterin ausgesetzt, die das Urteil gegen zehn junge Männer verkündete, die angeklagt waren, im September 2020 im Hamburger Stadtpark ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Die verhängten Bewährungsstrafen für acht der Tatbeteiligten, sorgten für so starke öffentliche Empörung, dass der Hamburger Richterverein sich genötigt sah, die betreffende Richterin öffentlich in Schutz zu nehmen.
Tatsächlich steht beim Jugendstrafrecht das Ziel der Resozialisierung im Vordergrund. Selbst bei Intensivtätern oder in Fällen abstoßender Rohheitsdelikte geht die Justiz davon aus, dass jugendliche Kriminelle irgendwann „die Kurve kriegen“.
Volle Härte, wo sonst Milde waltet
Im Kontrast dazu steht der Umgang mit den jungen Leuten, die zu Pfingsten auf einer feuchtfröhlichen Party Parolen grölten, die ihnen im nüchternen Zustand wohl nie über die Lippen gekommen wären. Ein öffentlich gewordenes kurzes Video der Party in einem Sylter Lokal hat gereicht, damit einige der beteiligten Jugendlichen extreme Folgen zu spüren bekamen, nachdem in sozialen Medien ihre Namen und teilweise sogar ihre Wohnorte kursierten.
Noch bevor konkrete Ermittlungsergebnisse, geschweige denn ein Gerichtsurteil vorliegen, erhielten mehrere Beteiligte von ihren Arbeitgebern fristlose Kündigungen. Auch die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) meldete, dass sie prüfe, ob gegen die in dem Sylter Video zu sehende Studentin ein Exmatrikulationsverfahren eingeleitet werden könne.
Der renommierte Arbeitsrechtler Arnd Diringer empfahl hingegen denjenigen, die nach der Sylt-Party ihren Job verloren, juristisch dagegen vorzugehen. Versehen war dies mit dem Hinweis, er halte entsprechende Klagen für aussichtsreich. Auch der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott stellte klar, dass das Arbeitsrecht am Werkstor endet: „Das, was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, ist grundsätzlich seine Privatsache.“
Folgen wie der Verlust des Arbeitsplatzes und die öffentliche Ächtung, die die Jugendlichen nach dem Sylt-Vorfall ertragen müssen, erinnern in ihrer Überreaktion tatsächlich an Zustände in der DDR. Auch dort reichte mitunter ein einziger unbedachter Satz, um ganze Lebensentwürfe zu ruinieren.
Nachsicht für Anti-Israel-Hetzer
Auch ein anderer Vergleich drängt sich geradezu auf: der Umgang mit den Jugendlichen, die an den Berliner Universitäten antisemitische Hassparolen skandieren oder gar gegen jüdische Kommilitonen gewalttätig werden. Als in Berlin im Februar ein jüdischer Student krankenhausreif geprügelt wurde, teilte die Freie Universität mit, eine Exmatrikulation des mutmaßlichen Täters sei „im Rahmen des Berliner Hochschulgesetzes schon formal nicht möglich“. Und Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärte zu Exmatrikulationsforderungen gegen den mutmaßlichen Schläger, freie Berufs- und Studienwahl seien grundgesetzlich geschützt.
Im Fall der Jugendlichen, die auf der Sylter Party Sätze wie „Deutschland den Deutschen“ grölten, gelten derlei Bedenken und differenzierte Betrachtungen offensichtlich nicht mehr.
Als bedenklich muss auch die Reaktion des Politikers Armin Laschet eingeschätzt werden. Mit Blick auf die Kündigungen für mehrere Beteiligte der Sylter Party begrüßte er den Jobverlust für die „reichen, jungen Kinder“: „Ich glaube, die haben aber ihren Preis bezahlt, in kürzester Zeit waren alle Namen öffentlich, sie haben alle ihren Job verloren.“ Derartige Konsequenzen sollte es bei „allen diesen Vorfällen“ geben, so Laschet in einer Sendung der ARD.
Dass die digitale Anprangerung auch gänzlich unbeteiligte Personen treffen kann, bekommt inzwischen eine junge Frau zu spüren. Diese hat das Pech, den gleichen Nachnahmen wie einer der verdächtigen Partybesucher zu haben. Obwohl sie an dem Vorfall in Sylt gänzlich unbeteiligt war, trudelten bei der Jugendlichen im Sekundentakt Hunderte hasserfüllte Beleidigungen ein.


