21.04.2026

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Folge 23-24 vom 07. Juni 2024 / Soziales / Experten warnen vor der „Betreuungs-Mafia“ / Hilflose, meist ältere Menschen werden allzu oft Opfer zwielichtiger Absahner – Gesetzgeber hat 2023 eingegriffen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-24 vom 07. Juni 2024

Soziales
Experten warnen vor der „Betreuungs-Mafia“
Hilflose, meist ältere Menschen werden allzu oft Opfer zwielichtiger Absahner – Gesetzgeber hat 2023 eingegriffen
W.K.

In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, welche aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht mehr eigenständig handeln beziehungsweise entscheiden können und deshalb einen gerichtlich bestellten Betreuer benötigen. Die Zahl der Betreuten liegt mittlerweile bei rund 1,3 Millionen – das sind dreimal so viele wie zu Beginn der 1990er Jahre. 

Dieser Zuwachs resultiert zum einen daraus, dass die Menschen immer älter werden. Zum anderen könnte aber auch das 1992 eingeführte Betreuungsrecht zu einer deutlichen Zunahme der Fälle geführt haben. Denn die Möglichkeit, an unter Betreuung stehenden Personen zu verdienen, rief etliche schwarze Schafe auf den Plan. Deshalb sprechen Betroffene wie Patientenschützer von einer „Betreuungs-Mafia“.

So wird durch wissentlich falsche Angaben über den Gesundheitszustand dafür gesorgt, dass Alte und Kranke unnötig oder zu früh unter Betreuung gestellt werden. Gleichzeitig übernehmen manche Betreuer aus Geldgier viel zu viele Klienten, deren Angelegenheiten sie dann aus Zeitmangel vernachlässigen. In einem Fall aus Trier, der vor Gericht landete, waren es genau 98 Personen, die dem Betreuer 188.000 Euro im Jahr bescherten. Andere bereichern sich auch ganz direkt am Vermögen der ihnen anvertrauten Menschen. Teilweise geht dies so weit, dass Häuser oder Wohnungen verkauft und die Betreuten dann gegen ihren Willen in Heime eingewiesen werden. Dabei kassieren die Betreuer unter Umständen sogar noch Prämien für die Unterbringung ihrer Klienten in bestimmten Einrichtungen.

Bis vor Kurzem waren die Möglichkeiten zur Gegenwehr recht beschränkt. Hierzu schrieb der Münchener Fachanwalt Volker Thieler: „Es ist sehr schwierig, das anzufechten. Die Macht ist unglaublich. Ein Betreuer kann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass der Betreute nicht mehr telefonieren kann, keine Post mehr entgegennehmen darf, nicht mehr aus dem Haus gehen darf … Die sogenannte Betreuung ist in Wahrheit ein enormer Eingriff in die Menschenrechte. Der Betreute verliert eigentlich sämtliche Rechte.“

Um solchen Missständen abzuhelfen, wurde das Betreuungsrecht im vorigen Jahr reformiert, damit der Wille der betreuten Personen künftig stärkere Berücksichtigung finden kann. Der beste Weg, gar nicht erst in die Mühlen des Betreuungssystems zu geraten und einen Betreuer vom Gericht zugeteilt zu bekommen, ist allerdings die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht. Denn dann kann eine vom Betroffenen selbst benannte Person für diesen entscheiden, was die Betreuung oftmals überflüssig macht.

Andererseits sind aber auch Fälle bekannt, in denen sogar nahe Angehörige nicht als Vorsorgebevollmächtigte anerkannt wurden, weil sie angeblich schon zu alt oder krank waren. Eine unrühmliche Rolle spielten dabei Gutachter, die den Betreffenden allerlei Gebrechen attestierten. Wobei derselbe „Experte“ zuvor vielleicht auch schon der Person, die unter Betreuung gestellt werden sollte, bescheinigt hatte, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.