Razzia wegen Staatshilfen
Köln – Wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche haben Beamte von Polizei und Steuerfahndung am 11. Juni zahlreiche Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, Sachsen und Polen durchsucht. In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen acht Beschuldigte geht es um den Verdacht, dass zwischen März 2021 und April 2022 Corona-Hilfen im Wert von über 1,1 Millionen Euro zu Unrecht beantragt wurden. Davon sollen 320.000 Euro ausgezahlt worden sein. Das Geld soll über fingierte Geschäftsbeziehungen auf Konten in Polen weitergeleitet worden sein. Zwei der verdächtigten Personen sollen nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 zudem auch zu Unrecht 1,1 Millionen Euro „Starkregen-Soforthilfe“ beantragt haben. Zur Auszahlung gekommen sind 972.000 Euro. Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler neben Kontoguthaben auch Goldbarren und Münzsammlungen, einen Ferrari und diverse Luxushandtaschen sicher.H.M.
Warnung vor Staatskollaps
Dresden – Der Präsident des sächsischen Rechnungshofes, Jens Michel, hat vor einem finanziellen Kollaps des Freistaates gewarnt. Grund hierfür sind die Personalkosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro pro Jahr. Sachsen leistet sich momentan 96.000 Staatsdiener, obwohl eigentlich vorgesehen war, deren Zahl auf 70.000 zu reduzieren. Stattdessen schuf man etliche weitere Stellen, angeblich zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit der schwarz-rot-grünen Regierungskoalition. Aktuelle Forderungen der Ministerien nach 6000 weiteren Verwaltungsposten sind vom Ministerpräsidenten des Freistaates, Michael Kretschmer (CDU), und dessen Parteifreund und Finanzminister Hartmut Vorjohann als vollkommen illusorisch zurückgewiesen worden.W.K.
Spätaussiedler im Jahr 2023
Berlin – Laut Angaben der Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr knapp 11.000 Anträge auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BFVG) erledigt. Etwa 5000 Anträge wurden positiv beschieden, knapp 1200 abgelehnt, 1900 eingestellt und rund 2600 als „inaktiv geschlüsselt“, weil die Antragsteller auf Anforderungsschreiben des Bundesverwaltungsamtes nicht geantwortet hatten. Anträge nach dem BFVG können Spätaussiedler stellen, die als deutsche Staatsbürger oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten hatten. Darunter zählen auch die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Ende letzten Jahres trat eine Gesetzesänderung des BFVG in Kraft, die auch Spätaussiedlern, die nur einen ausländischen Pass besitzen, ermöglicht, einen Antrag zu stellen. Im krisenbedingten Konflikt- und Kriegsfall können Anträge auf Aufnahme als Spätaussiedler nun auch von außerhalb des Herkunftsgebiets gestellt werden.MRK

